Die Forschungsgesellschaft für Arbeitsphysiologie und Arbeitsschutz e. V. ist eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vom Land Nordrhein-Westfalen institutionell geförderte Forschungseinrichtung und Träger des Leibniz-Instituts für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo). Das IfADo erforscht in interdisziplinären Ansätzen die Risiken und Potentiale moderner Arbeit. Dabei verbinden wir die Fachbereiche Ergonomie, Immunologie, Toxikologie, Psychologie und Neurowissenschaften.
Zur Verstärkung der Immunologie und zur weiteren Vernetzung zwischen den Fachbereichen soll eine neue Nachwuchsgruppe eingerichtet werden.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine:n Nachwuchsgruppenleiter:in für Mikrobiomforschung (m/w/d)
Die Stelle ist vorerst befristet auf 4 Jahre und kann nach Erreichen entsprechender Leistungsziele entfristet werden.
Ihre Aufgabe:
Ihr Profil:
Unser Angebot:
Die Forschungsgesellschaft fördert die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter und ist hierfür entsprechend zertifiziert.
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Geschlecht, Behinderung, Nationalität oder ethnischer und sozialer Herkunft.
Allgemeine Informationen über die Forschungsgesellschaft finden Sie unter www.ifado.de.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Dr. Carsten Watzl, watzl@ifado.de, Tel.: 0231/1084-233.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann richten Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit allen relevanten Zeugnissen, einem Lebenslauf, einer Publikationsliste sowie einer kurzen Beschreibung bisheriger und geplanter Forschungsaktivitäten unter Angabe der Kennziffer „Nachwuchsgruppenleiter Mikrobiomforschung“ bis zum 15.02.2025 vorzugsweise per E-Mail an bewerbung@ifado.de.
Alternativ nehmen wir Ihre Bewerbung auch per Post an folgende Adresse entgegen:
Forschungsgesellschaft für Arbeitsphysiologie und Arbeitsschutz e.V.
Personalabteilung
Ardeystraße 67
44139 Dortmund
(Wir bitten darum, Bewerbungsunterlagen vorzugsweise per E-Mail oder nur in Kopien und nicht in Mappen vorzulegen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden. Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzgerecht vernichtet.)