Die TH Köln zählt zu den innovativsten Hochschulen für Angewandte Wissenschaften. Wir bieten 21.500 Studierenden sowie 1.000 Wissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland ein inspirierendes Lern-, Forschungs- und Arbeitsumfeld in den Ingenieur-, Geistes-, Gesellschafts- und Naturwissenschaften. Die TH Köln gestaltet Soziale Innovation – mit diesem Anspruch begegnen wir den Herausforderungen der Gesellschaft. Unser interdisziplinäres Denken und Handeln, unsere regionalen, nationalen und internationalen Aktivitäten machen uns in vielen Bereichen zur geschätzten Kooperationspartnerin.
Das erwartet Sie
Sie vertreten in der Lehre das Aufgabengebiet in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Fakultät.
Sie halten Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache. Mit Ihren Forschungsaktivitäten stärken Sie das Profil der Fakultät und werben aktiv Drittmittel ein. Sie arbeiten aktiv in der Selbstverwaltung mit und sind bereit, hier Verantwortung zu übernehmen.
Das bringen Sie mit
Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem MINT-Fach und eine Promotion, vorzugsweise in Informatik mit dem Schwerpunkt Cyber-Sicherheit. Sie beschäftigen sich in Theorie und Praxis mit Cyber-Sicherheit und können insbesondere das Gebiet der Cyber-Sicherheit in Netzwerken und verteilten Systemen oder das Gebiet des Software- und Hardware-Security-Engineerings überzeugend in Lehre und Forschung vertreten.
Idealerweise haben Sie bereits Erfahrungen in der Lehre gesammelt. Sie besitzen die Fähigkeit zur Ausrichtung des eigenen Denkens und Handelns auf die langfristigen Ziele der Hochschule sowie die Fähigkeit, Lösungen interdisziplinär und arbeitsteilig zuverlässig zu erarbeiten.
Wir bieten Ihnen
Wir pflegen eine Kultur des Ermöglichens und ein partnerschaftliches Miteinander. Internationale Wissenschaftsstandards, Gendergerechtigkeit und Inklusion sind die Leitlinien unserer Personalentwicklung. Wir stehen für Chancengleichheit und streben eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Bewerbungen von Frauen werden daher bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung ebenso bevorzugt berücksichtigt.
Weitere Informationen zum Anforderungsprofil, zum Ablauf des Berufungsverfahrens und zur Bewerbung finden Sie HIER.