Bei dem Arbeitsgericht Hamm ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Regierungsbeschäftigte*r (m/w/d) in einer Serviceeinheit zu besetzen.
(Entgeltgruppe 9a TV-L)
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle im Rahmen einer Neueinstellung.
Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Dies entspricht zurzeit 3.520,10 € brutto (ab 1. Februar 2025) in der Eingangsstufe. Die Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Stunden 50 Minuten/Woche bei flexibler Arbeitszeit. Der Dienstort ist Hamm.
Aufgabenbereich
Es handelt sich um eine Tätigkeit in einer Serviceeinheit nach der Protokollerklärung Nr. 2 Teil II Abschnitt 12.1 der Entgeltordnung zum TV-L. Die Tätigkeit beinhaltet alle Aufgaben, die nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Geschäftsstelle obliegen oder im Interesse des Geschäftsbetriebs übertragen werden.
Aufgabenprofil
Die Beschäftigten in einer Serviceeinheit erledigen ihre Aufgaben einschließlich des Schreib- und Protokolldienstes grundsätzlich in ganzheitlicher Bearbeitungsweise. Sie arbeiten gesamtverantwortlich im Team und sorgen selbstständig für eine effiziente Erledigung ihrer Aufgaben.
Hierzu gehören insbesondere:
Anforderungsprofil
Sie sollten über folgende Qualifikationen verfügen:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerben Sie sich jetzt!
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte mit den Bewerbungsunterlagen:
und den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck:
bis zum 28.02.2025 an die
Direktorin des Arbeitsgerichts Hamm
z.Hd. Herr RI Meyer
Marker Allee 94
59071 Hamm
Bewerbungen sind entweder auf dem Postweg oder per E-Mail an: Verwaltung@arbg-Hamm.nrw.de (ausschließlich in PDF-Format) einzureichen.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist (es gilt: Datum des Poststempels) eingegangene Bewerbungen finden keine Berücksichtigung.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Arbeitsgericht Hamm
Hinweis zum Datenschutz:
Mit der Abgabe einer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten während des laufenden Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann gelöscht. Im Falle eines Widerspruchs erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.