Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Informationen zum Job

Das Finanzgericht Köln nimmt - auch unabhängig von aktuellen Stellenausschreibungen - laufend Interessenbekundungen für eine Einstellung in den richterlichen Dienst entgegen. 

Als Ansprechpartner steht Ihnen der Personaldezernent des Gerichts, Herr RiFG Dr. Marko Matthes (marko.matthes@fg-koeln.nrw.de) gerne zur Verfügung. Ihre Kontaktaufnahme wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

ARBEITEN MIT SINN! Diese Herausforderungen erwarten Sie:

Als Richterin / Richter entscheiden Sie objektiv und unvoreingenommen nicht nur über den Ausgang eines Verfahrens, sondern haben auch die dahinterstehenden Probleme des Streitfalles mit allen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhängen im Blick. Im Namen des Volkes sprechen Sie Recht und sorgen so maßgeblich für die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens.

Bei Ihrer täglichen Arbeit sind Sie unabhängig, nur dem Gesetz verpflichtet und unterliegen keinen Weisungen; Sie arbeiten interessen- und mandatsunabhängig.

Sie prüfen Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen, lösen Konflikte und treffen sachgerechte Entscheidungen. Dabei wirken Sie vermittelnd auf die Beteiligten einer Auseinandersetzung ein und unterbreiten Vorschläge für eine einvernehmliche Lösung. Hierbei arbeiten Sie mit der elektronischen Gerichtsakte und moderner technischer Ausstattung der Sitzungsräume.

 

SIND SIE BEREIT? Ihre Qualifikationen auf einen Blick:

Zu unseren langjährigen Einstellungsvoraussetzungen für Richterinnen und Richter gehören

  • zwei mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossene Staatsexamina, wünschenswert jeweils mit Prädikat (9,0 Punkte),
  • vertiefte Kenntnisse des formellen und materiellen Steuerrechts sowie 
  • grundsätzlich einschlägige berufliche Erfahrungen nach dem zweiten Staatsexamen, z.B. aus
    • einer beratenden Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und/oder Steuerberater/in,
    • einer Tätigkeit im höheren Dienst der Finanzverwaltung oder
    • einer richterlichen Tätigkeit in einer anderen Gerichtsbarkeit.

Für eine Aufnahme in den richterlichen Dienst müssen Sie außerdem noch die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes
  • Uneingeschränkte Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • Zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
     

INTERESSIERT? DANN KONTAKTIEREN SIE UNS! Ihre Perspektiven bei uns:

Sie werden zunächst in ein Richterverhältnis auf Probe berufen. Ihr Berufseinstieg erfolgt hier in der Besoldungsgruppe R 1 der Landesbesoldungsordnung R zum Landesbesoldungsgesetz. Nach der Probezeit erfolgt Ihre Ernennung zur Richterin / zum Richter auf Lebenszeit und eine Verplanung auf einer Stelle der Besoldungsgruppe R 2.

Als Richterin / Richter unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen stattdessen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.

Sie sind von Beginn an festes Mitglied in einem Senat. Neben der Unterstützung durch die Senatskolleginnen und -kollegen während der Einarbeitungsphase werden Sie durch das gerichtsinterne Mentoring sowie durch Fortbildungsangebote der Justizakademie NRW unterstützt. 

Dank der sehr guten technischen Ausstattung des richterlichen Arbeitsplatzes können Sie von Beginn Ihrer Tätigkeit an einen Teil Ihrer Arbeit im Homeoffice erledigen.

Ihnen stehen vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Neben Ihrer richterlichen Tätigkeit können Sie Aufgaben innerhalb der Gerichtsverwaltung, etwa im Personal- und Fortbildungsbereich, IT-Bereich oder in der Öffentlichkeitsarbeit übernehmen und in richterlichen Vertretungsgremien mitwirken. Sie haben die Möglichkeit, als Dozentin / Dozent in der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen tätig werden oder eine Referendararbeitsgemeinschaft leiten. Zudem können Sie zeitweise (mehrjährig) an oberste Bundesgerichte und Landes- oder Bundesministerien abgeordnet oder an europäische und sonstige internationale Institutionen zugewiesen zu werden.

Schließlich können Sie im Verlauf Ihrer richterlichen Tätigkeit bei entsprechender Eignung und Befähigung zur Vorsitzenden Richterin / zum Vorsitzenden Richter am Finanzgericht (Besoldungsgruppe R 3) befördert werden. 

Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Arbeitsort

Appellhofplatz, 50667 Köln

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Beschäftigungsart Festanstellung
Arbeitszeit Vollzeit, Teilzeit
Arbeitsort
Appellhofplatz, 50667 Köln