Informationen zum Job
Die Kreispolizeibehörde Warendorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Sachbearbeiter/in Innerer Dienst (m/w/d)
für die Polizeiwache Ahlen.
Informationen zur Stelle
- Befristet bis voraussichtlich 23.06.2026 (Elternzeitvertretung)
- Vollzeit (39:50 Std. pro Woche)
- Vergütung: Entgeltgruppe 6 TV-L
- Dienstort: 59229 Ahlen, Südberg 35
Kreispolizeibehörde Warendorf
Die Kreispolizeibehörde Warendorf ist eine von 47 Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen und liegt im nordöstlichen Münsterland. Mit ca. 470 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist sie für die Sicherheit der mehr als 278.000 Bürgerinnen und Bürger im Kreis Warendorf verantwortlich. Sie ist gegliedert in die Direktionen
Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität, Verkehr und Zentrale Aufgaben. Vier Polizeiwachen (Ahlen, Warendorf, Beckum und Oelde), fünf Kriminalkommissariate, ein
Verkehrskommissariat sowie der Verkehrsdienst nehmen die polizeilichen Aufgaben im Kreisgebiet wahr.
Weitergehende Informationen finden Sie unter https://warendorf.polizei.nrw.
Aufgabengebiet
- Allgemeine Verwaltungstätigkeiten für die Polizeiwache Ahlen (Zeiterfassung, Materialverwaltung, Terminverwaltung, Postverkehr, Eingabe von Krankmeldungen, Korrespondenz, Schreibarbeiten, Schlüsselverwaltung etc.)
- Auskunftserteilung im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern
- Asservaten- und Fundsachenverwaltung
- Anfordern und Verteilen von Führungs- und Einsatzmitteln
- Aktenführung
Voraussetzungen
Formale Voraussetzungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung als
- Verwaltungsfachangestellte/r
- Rechtsanwaltsfachangestellte/r
- Justizfachangestellte/r oder
- Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement oder vergleichbare abgeschlossene Ausbildung
- und/oder
- Angehörige/r des öffentlichen Dienstes, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen Tätigkeiten ausüben, die mit den auszuübenden Tätigkeiten vergleichbar sind und die eine mehrjährige Diensterfahrung verfügen
Wünschenswert ist darüber hinaus ein sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Produkten (insbesondere Outlook, Excel und Word)
Diese Kompetenzen sollten Sie mitbringen:
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- Soziale Kompetenz und Kooperationsfähigkeit
- Selbstständige, sorgfältige und systematische Arbeitsweise
- Verantwortungsbewusstsein
Wir bieten Ihnen
- tarifgerechte Bezahlung
- flexible Arbeitszeiten
- 30 Tage Jahresurlaub
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)
- Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente
- anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeiten in einem kooperativen und motivierten Team
- zahlreiche Möglichkeiten der individuellen Fort- und Weiterbildung
Bewerbungsverfahren
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung (bitte ausschließlich per E-Mail im PDF-Format) bis zum 19.06.2025 an
Bewerbung.Warendorf@polizei.nrw.de
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
- Bewerbungsschreiben
- aktueller Lebenslauf
- Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung/Studium
- Ggf. Nachweis über Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX
Bitte geben Sie in der Bewerbung Ihren frühestmöglichen Eintrittstermin an.
Fachliche Fragen zum Aufgabengebiet können Sie an Herrn Muckermann (Tel. 02581 – 600620 oder Karl.Muckermann@polizei.nrw.de) richten.
Für tarifrechtliche Informationen oder bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Dues (Tel. 02581 – 600124 oder Jonas.Dues@polizei.nrw.de).
Hinweise
- Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des § 8 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt
berücksichtigt.
- Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte behinderte Menschen sowie Menschen mit
einer Migrationsgeschichte.
- Die Wahrnehmung der Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
- Im Rahmen des Bewerbungsprozesses erfolgt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach den Vorgaben des § 18 Abs. 4 Datenschutzgesetz NRW. Dazu werden personenbezogene Daten in Vorgangsverwaltungs- und Informationssystemen der Polizei verarbeitet.