Wir sind eine junge, innovative Universität mitten in der Metropole Ruhr. Ausgezeichnet in Forschung und Lehre denken wir in Möglichkeiten statt in Grenzen und entwickeln Ideen mit Zukunft. Wir leben Vielfalt, fördern Potenziale und engagieren uns für Bildungsgerechtigkeit, die diesen Namen verdient.
Die Universität Duisburg-Essen (UDE) sucht am Campus Duisburg/Essen, in der Fakultät/im Dezernat Wirtschaft & Finanzen, Fachgebiet Einkauf/Vergabestelle eine:n
Sachbearbeiter:in im Einkauf (w/m/d)
(Entgeltgruppe 9a/b TV-L)
Das Team des Sachgebietes Einkauf beschäftigt sich mit der Durchführung von Beschaffungen an der UDE. Dabei unterstützen wir den wissenschaftlichen und den Verwaltungsbereich von der rechtlichen Beratung bis hin zur rechtssicheren Auftragsvergabe. Wir stellen dabei den Wettbewerb nach den Vorgaben des Vergaberechts sicher, sorgen für transparente und nachhaltige Auftragsvergaben. Wir handeln innovativ, nutzen für unsere Unterstützung die Möglichkeiten moderner Hard- und Software.
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Sie erwartet
Besetzungszeitpunkt: schnellstmöglich
Vertragsdauer: unbefristet
Arbeitszeit: 100 Prozent einer Vollzeitstelle (Teilzeitbeschäftigung ist möglich)
Bewerbungsfrist: 15.01.2025
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung, siehe untenstehenden Link, mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Anlagen) unter Angabe der Kennziffer 647-24.
Online-Bewerbung: https://udue.de/bewerbung64724
Weitere Informationen zur Stelle erhalten Sie bei Herrn Stephan Vogel (Telefon 0203/379-2159, E-Mail: stephan.vogel@uni-due.de) und zum Bewerbungsverfahren im Personalsachgebiet bei Herrn Daniel van Susteren (Telefon 0203/379-2122, E-Mail: daniel.van-susteren@uni-due.de).
Die Universität Duisburg-Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer Mitglieder zu fördern
(siehe www.uni-due.de/diversity).
Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.