Die Staatskanzlei als Behörde des
Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen
sucht für das Referat I 1 „Grundsatzfragen Personal“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeitung (w/m/d)
(bis Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW sowie vergleichbare Beschäftigte)
Was den Arbeitsplatz besonders macht
Aufgabe der Staatskanzlei ist es, den Regierungschef bei der Umsetzung der politischen Ziele, bei der Koordinierung der Arbeit der Ministerien im Rahmen des Ressortprinzips, bei seinen fachlichen Aufgaben sowie in seiner Funktion als Repräsentant des Landes zu unterstützen. Die Schwerpunkte Ihrer Arbeit ergeben sich aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Landesregierung sowie aus tagesaktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. In einem spannenden und abwechslungsreichen Arbeitsumfeld ergibt sich für Sie die Chance, an entscheidender Stelle zur positiven Entwicklung Nordrhein-Westfalens beizutragen. Sitz des Ministerpräsidenten ist das geschichtsträchtige Landeshaus am Rheinufer.
Dem Referat I 1 obliegen insbesondere personalbezogene Grundsatzfragen, juristische Problemstellungen in der Personalbearbeitung, Bearbeitung von Klageverfahren in Personalangelegenheiten, Dienstaufsichtsbeschwerden, Koordination Landtagsangelegenheiten, Personalhaushalt und Führung des Stellenplans, Personalbudget, Vorbereitung von Gesprächen und Terminen mit den Personalvertretungen sowie übergreifende Angelegenheiten (z.B. Migrantinnen und Migranten im Öffentlichen Dienst)
Als Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter für Grundsatzfragen Personal sind Sie Teil eines Teams.
Im Wesentlichen gehören folgende Aufgaben zu Ihrem Arbeitsbereich:
Weitere Informationen zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten können Sie unter „Infos zum Arbeitgeber“ finden.
Was bringen Sie mit?
Landesinterne Bewerberinnen und Bewerber:
Beamte müssen über die Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes (nichttechnischer Dienst) Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegssamt oder für eine vergleichbare Laufbahn verfügen (z. B. ein Abschluss als Diplom-Verwaltungswirtin bzw. Diplom-Verwaltungswirt, Diplom-Finanzwirtin bzw. Diplom-Finanzwirt oder Bachelor-Abschluss mit Laufbahnbefähigung in der kommunalen oder staatlichen Verwaltung).
Regierungsbeschäftigte müssen eine vergleichbare Qualifikation (Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt oder Abschluss des Angestelltenlehrgangs II) nachweisen und mindestens nach der Entgeltgruppe 9 b TV-L vergütet werden.
Externe Bewerberinnen und Bewerber:
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an externe Bewerberinnen und Bewerber, die ein Diplom einer Fachhochschule oder einen Bachelor z. B. in Wirtschaftswissenschaften oder Rechts- und Verwaltungswissenschaften erworben haben.
Externe Bewerberinnen und Bewerber, die bereits dem öffentlichen Dienst angehören (Tarifbeschäftigte, insbesondere anderer Bundesländer, der Kommunen oder Hochschulen) müssen eine vergleichbare Qualifikation (Bachelor, Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt, Abschluss des Angestelltenlehrgangs II) nachweisen und mindestens nach der Entgeltgruppe 9 b TV-L vergütet werden. Der Aufgabenzuschnitt erfolgt grundsätzlich entsprechend der derzeitigen Eingruppierung
Bewerbungen von Personen mit einem Masterabschluss oder einer vergleichbaren Qualifikation, die diese für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (ehemals höherer Dienst) qualifiziert, können nicht berücksichtigt werden.
Folgende fachliche Anforderungen müssen Sie erfüllen:
Grundlegende personal- und haushaltsrechtliche Kenntnisse sind von Vorteil.
Außerdem sollten Sie
Daneben erwarten wir insbesondere folgende übergreifende Kompetenzen:
Erwartet wird außerdem ein hohes Maß an Flexibilität für einen Einsatz in verschiedenen Bereichen.
Was wir bieten:
Hier noch einige rechtliche Rahmenbedingungen und Hinweise
Bei Regierungsbeschäftigten richtet sich das Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei einer Neueinstellung erfolgt der Aufgabenzuschnitt zunächst entsprechend der Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9 b TV-L. Die ausgeschriebene Position ermöglicht – bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen – grundsätzlich eine Verbeamtung und im Beamtenstatus perspektivisch eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW. Im Angestelltenstatus ist bei Erfüllung der personenbezogenen und tarifrechtlichen Voraussetzungen perspektivisch eine Eingruppierung bis einschließlich EG 12 TV-L möglich.
In der Staatskanzlei werden Stellenbesetzungen grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
Auch eine Besetzung im Rahmen eines Jobsharing Modells ist möglich.
Unsere Leitlinien im Auswahlverfahren
Leistung, Befähigung und fachliche Eignung sind ausschlaggebend für die Besetzung.
Als Staatskanzlei ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Gleichstellung von Frau und Mann voranzubringen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen - und diesen gleichgestellte behinderte Menschen - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich einer späteren Entscheidung darüber, ob die Stelle im Rahmen eines Umsetzungs- oder Versetzungsverfahrens oder im Rahmen einer Neueinstellung oder Förderung besetzt wird.
Wie können Sie sich bewerben?
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Stichwortes SB I 1 bis zum 4. März 2025 vorzugsweise per Mail an:
bzw. an die
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat I 2
„Personalangelegenheiten“
40190 Düsseldorf.
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
ein Anschreiben, ein aktueller Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, durch den das Vorliegen der geforderten Ausbildung nachgewiesen wird, Arbeitszeugnisse, eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte (wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind oder waren), ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. § 2 SGB IX Datenschutzerklärung (Vordruck als Anlage zur Ausschreibung abrufbar über karriere.nrw).
Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei Bewerbungen per Mail geben Sie bitte das Stichwort „SB I 1“ sowie Ihren Vor- und Zunamen im Betreff an. Die Unterlagen sind in einem Dokument zusammenzufassen und ausschließlich im Pdf-Format zu übersenden.
Bei Übersendung auf dem Postweg: Bitte übersenden Sie keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o.a. Unterlagen, da wir diese nicht zurücksenden. Bitte verwenden Sie auch keine Bewerbungsmappen, sondern heften Ihre Unterlagen lediglich zusammen.
Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Sandra Brunner (Tel. 0211/837-1515) zur Verfügung.
Für sonstige Rückfragen steht Ihnen aus dem Personalreferat Herr Stefan Legr (Tel. 0211/837-1440) zur Verfügung.