Die Kreispolizeibehörde Viersen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
in der Führungsstelle der Direktion Kriminalität
eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter (w / m / d)
Sachfahndung / Ermittlung in Datennetzen
(AStAK, Auswertestelle Allgemeinkriminalität)
Die Kreispolizeibehörde Viersen ist zuständig für die Innere Sicherheit im Gebiet des Kreises Viersen mit zirka 300.000 Einwohnern in 9 Kommunen und einer Gesamtfläche von 563 km².
Werden Sie Teil dieser Behörde und sorgen Sie mit uns für die Sicherheit im Kreisgebiet.
Informationen zur Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen und der Organisation der Kreispolizeibehörde Viersen können unter folgenden Links abgerufen werden:
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 39 Stunden und 50 Minuten. Aufgrund der Aufgabenwahrnehmung als krankheitsbedingte Abwesenheitsvertretung, ist diese Stelle befristet mit Sachgrund zu besetzen. Die Dauer der Befristung ist derzeit nicht absehbar.
Aufgabenschwerpunkte
Bewerberprofil:
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 11.
Die Kreispolizeibehörde Viersen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen und ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen.
In Bereichen, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Wahrnehmung der Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (ausschließlich per E-Mail in Form eines einzigen PDF-Dokuments) bis zum 08.11.2024 an die E-Mailadresse
Bewerbungen.Viersen@polizei.nrw.de
Die Bewerbungen müssen der Kreispolizeibehörde Viersen zum genannten Termin mit allen erforderlichen Unterlagen (Zeugniskopien, Kopie des Führerscheins etc.) vorliegen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Um das Stellenbesetzungsverfahren zeitnah abwickeln zu können, wird auf die Versendung von Eingangsbestätigungen verzichtet. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie unaufgefordert eine schriftliche Mitteilung. Von daher wird darum gebeten, von Nachfragen zum Verfahrensstand Abstand zu nehmen.
Für weitere fachliche Informationen steht Ihnen gerne der Leiter der Führungsstelle Kriminalität, Herr Borsch, Telefon: 02162 377-3010 als Ansprechpartner zur Verfügung.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren:
Der Kreispolizeibehörde Viersen ist es ein Anliegen, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden.
Die über Sie erhobenen Daten werden ausschließlich zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens einschließlich eventueller Rechtsbehelfsverfahren und für eine möglicherweise zu Stande kommenden Begründung eines Arbeitsverhältnisses verwendet. Kommt ein Arbeitsverhältnis nicht zustande, werden die Daten unmittelbar nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Hinweis: Mit der Bewerbung stimmen Sie einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung zu.