Informationen zum Job
Beim Polizeipräsidium Essen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle im Bereich der
IT-Kommunikationstechnik (w/m/d) zu besetzen.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt nach EG 10 TV-L.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.
Dies sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben:
- Planung, Installation und Inbetriebnahme von Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik
- Wartung und Betrieb der Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik
- Beratung der Fachdienststellen in Themen der Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik
- Teilnahme an der Technischen Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:
- abgeschlossenes Fachhochschulstudium in den Bereichen Kommunikations- und Informationstechnik oder Elektrotechnik/Nachrichtentechnik oder
- abgeschlossene Ausbildung zur staatlich geprüften Technikerin/ zum staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Elektrotechnik (Information/Kommunikation) oder
- abgeschlossene Berufsausbildung einschließlich Vorläuferberufe als
- Informationselektronikerin/Informationselektroniker oder
- IT-System-Elektronikerin/IT-System-Elektroniker oder
- Elektronikerin/Elektroniker Fachrichtung Informations- und Systemtechnik
- Einschlägige Berufserfahrung im ausgeschriebenen Bereich von mindestens einem Jahr
- Führerschein der Klasse B (Klasse 3)
Das ist wünschenswert:
Fundierte Kenntnisse in den Bereichen:
- TK-Technik
- Netzwerktechnologien
- Audiotechnik / Konferenzsysteme
- Sicherungssysteme / Alarmanlagentechnik
- Videotechnik / Videobeobachtungssysteme
- Funktechnik
- IT-Systeme
Interesse geweckt?
Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal
https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=jobad&id=982
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
- ein Anschreiben
- ein aktueller Lebenslauf
- Nachweis des geforderten Studiums / der geforderten Ausbildung
- vorhandene Arbeitszeugnisse
- Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis
- ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX.
Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.