Das LKA NRW ermittelt: Wir suchen Sie.
Kriminalitätsbekämpfung erfolgreich machen, das ist unser Ziel. Die Leistungen unserer rund 1.840 Beschäftigten sind in vielen Bereichen entscheidende Grundlage für die Verhütung und Aufklärung von Kriminalität in NRW. Gehören auch Sie dazu.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sind mehrere Stellen als
„Softwareentwickler/Softwareentwicklerin (m/w/d)“
für das Dezernat 41, Teildezernat 41.3
Kennziffer 2024-Tarif-035
zu besetzen.
Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen sowie tarifrechtlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe EG 12 TV-L.
Zur Abteilung Cybercrime gehören u. a. Ermittlungskommissionen für herausragende Verfahren im Bereich Computerkriminalität, die Auswertestelle für Kinderpornografie, die landeszentrale IUK-Ermittlungsunterstützung, die Telekommunikationsüberwachung sowie Dienststellen zur Auswertung, Analyse und Prävention der Computerkriminalität.
Das Teildezernat 41.3 entwirft, implementiert, testet und supportet Software- und KI-Lösungen für die Polizei in Nordrhein-Westfalen.
Dabei arbeiten wir mit agilen Methoden nach Scrum, um schnell auf Bedarfe reagieren zu können, unseren Fortschritt jederzeit im Blick zu haben und unsere Arbeitsweise zu hinterfragen. Technologien sind bei uns nicht festgelegt. Wir halten immer Ausschau nach aktuellen Entwicklungen im Bereich der Software- und KI-Entwicklung. Wir adaptieren neue Sprachen, Frameworks etc., wenn der Einsatz sinnvoll ist. Wenn Sie Sprachen oder Technologien mitbringen, die wir bisher nicht abdecken, freuen wir uns auf die Integration Ihrer Expertise. Bei unseren Projekten steht die Qualität der Software an erster Stelle. Es kann frei zwischen Linux oder Windows gewählt werden. Wir arbeiten stets teamorientiert und durch die gemeinsame Arbeit im Team werden Sie effektiv an unsere Projekte herangeführt.
Was Sie erwartet
Was wir zwingend erwarten
Was wir uns wünschen
Darüber hinaus bringen Sie folgende Kompetenzen mit
Das bieten wir Ihnen
Die Wahrnehmung der Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Wir begrüßen Bewerbungen von Personen unabhängig von deren Geschlecht, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Wir fördern die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Frauen werden nach Maßgaben des LGG NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Wir bemühen uns um die Einstellung schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellter im Sinne des § 2 SGB IX; Bewerbungen aus diesem Personenkreis sind ausdrücklich erwünscht.
Im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bieten wir ein Eltern-Kind-Büro, Kinderferienbetreuung sowie geeignete und zuverlässige Unterstützung bei der Kinderbetreuung durch BUK-Familienservice (www.buk-familienservice.de) an.
Es wird gebeten zu beachten, dass mit der Eingabe der Bewerbung erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens gemäß § 18 (1) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorübergehend gespeichert werden.
Datenschutzhinweis (Link)
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das LKA NRW für Stellenausschreibungen
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit dem Betreff „TD 41.3 EG 12“ und unter Angabe der Kennziffer 2024-Tarif-035 vorzugsweise elektronisch bis zum 06.05.2024 an
Karriere-A4.LKA@polizei.nrw.de
Das fügen Sie Ihrer Bewerbung bei:
Wir weisen darauf hin, dass der Eingang der Bewerbung beim LKA NRW zur Einhaltung der o. g. Frist maßgeblich ist. Die Vorlage der Originalnachweise wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Fehlende Nachweise werden nicht nachgefordert. Es gelten die eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Ihre Ansprechpartner
Für fachliche Fragen zur ausgeschriebenen Stelle
Herr Kahr
Tel. +49 211 939-4130
(Teildezernatsleiter 41.3)
Für Fragen zum Auswahlverfahren/Tarifrecht
Frau Abou Rasched
Tel. +49 211 939-7235
(SBin Personalangelegenheiten)
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.