Im Landesjustizprüfungsamt des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum 1. April 2025 die Planstelle der Besoldungsgruppe B 7 für
die Präsidentin oder den Präsidenten
des Landesjustizprüfungsamts
- zugleich Leiterin/Leiter der Abteilung V
im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen -
neu zu besetzen. Das Amt der Präsidentin/des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts wird zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe (§ 21 LBG NRW) übertragen.
Aufgabenbeschreibung:
Die Präsidentin/Der Präsident führt die Aufsicht über den Geschäftsbetrieb des Landesjustizprüfungsamts, in dem annähernd 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sind. Das Landesjustizprüfungsamt, das der Dienstaufsicht des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen untersteht und diesem angegliedert ist, ist für die Abnahme der zweiten juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen sowie für die Durchführung weiterer Prüfungsverfahren zuständig. Es besteht aus hauptamtlichen und nebenamtlichen Mitgliedern. Die Aufgabe der Präsidentin/des Präsidenten umfasst auch eine hauptamtliche Tätigkeit als Prüferin/Prüfer.
Das Landesjustizprüfungsamt befindet sich aktuell in einem grundlegenden Veränderungsprozess von papiergestützten hin zu (voll)digitalen Verwaltungsprozessen. Alle relevanten juristischen Prüfungs- und Verwaltungsprozesse, von der Datenverwaltung bis zur Bekanntgabe der Noten sollen medienbruchfrei, weitestgehend automatisiert und digital ablaufen. Das Landesjustizprüfungsamt nimmt in diesem Bereich innerhalb der Justiz - im Land Nordrhein-Westfalen und bundesweit - eine Vorreiterrolle ein.
Zusätzlich ist die Präsidentin/der Präsident des Landesjustizprüfungsamts im Rahmen der ministeriellen Aufgabenwahrnehmung mit der Leitung der Abteilung V des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen betraut.
Abteilung V zeichnet eine große Themenvielfalt aus. Sie hat junge Menschen im Bereich Nachwuchsgewinnung und (Juristen-)Ausbildung im Focus, aber auch langjährige Justizangehörige u.a. mit Blick auf deren Fortbildung. Sie nimmt gesellschaftliche Veränderungen auf und setzt Projekte im Bereich Vielfaltsförderung und Rechtsstaatsstärkung auf.
In den Verantwortungsbereich der Abteilungsleitung V fallen im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:
Anforderungsprofil:
Die Präsidentin/Der Präsident des Landesjustizprüfungsamts muss die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung zum Mitglied des Landesjustizprüfungsamts erfüllen (§§ 49, 4 Abs. 2 JAG NRW). Sie/Er muss über Erfahrungen als Prüferin/Prüfer in der ersten und/oder zweiten juristischen Staatsprüfung verfügen.
Für das Amt der Präsidentin/des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts kommen Bedienstete in Betracht, die über mehrjährige Erfahrungen in einer Leitungsfunktion, insbesondere einer Gerichts- / Behördenleitung und/oder auf der Leitungsebene einer obersten Landesbehörde (Abteilungsleitung, Gruppenleitung, Ständige Vertretung einer Abteilungsleitung, Referatsleitung) verfügen.
Sie/Er
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen, kann aber auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung, auch in den Nachmittagsstunden, wird in diesem Fall vorausgesetzt (Job-Sharing).