Stellenausschreibung an der HSF NRW - Koch / Köchin (m/w/d) als Elternzeitvertretung für 2 Jahre
An der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen (HSF NRW) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Stelle in Vollzeit als Koch (m/w/d) in der Mensa als Elternzeitvertretung für 2 Jahre zu besetzen.
Das erwartet Sie bei uns:
Die Mensa wurde 2018 fertiggestellt. Sie arbeiten bei uns an einem modernen Arbeitsplatz mit neuester Technik. Etwa 700 Personen können zeitgleich ihre Mahlzeit zu sich nehmen. Neben der Versorgung mit Frühstück und Abendessen werden täglich durchschnittlich 1.200 Portionen Mittagessen produziert. Der abwechslungsreiche Speiseplan wechselt wöchentlich und enthält täglich zwei unterschiedliche Gerichte, davon eins vegetarisch.
Ihre Aufgaben bei uns:
Das erwarten wir von Ihnen:
Das bieten wir Ihnen:
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, den Arbeitsplatz und uns im Rahmen einer Hospitation kennenzulernen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Sichtung aller Bewerbungen nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Ihre Bewerbung:
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagekräftigen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen, Arbeitszeugnisse, Nachweise über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen, ggf. Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen) unter Angabe Ihrer Telefonnummer und Ihrer E-Mail-Adresse bis zum 26.02.2025 ausschließlich in elektronischer Form an die
Hochschule für Finanzen NRW
Personalabteilung
Schloss
59394 Nordkirchen
an bewerbungen-5019@fv.nrw.de.
Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden.
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich gewünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Personen mit Migrationshintergrund.