Das Ministerium für Umwelt,
Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
für das Referat IX-3 „Informationstechnik“
befristet
mehrere Studierende (w/m/d) als Aushilfskräfte.
Der Arbeitsvertrag wird gemäß § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) befristet für die Dauer von mindestens sechs Monaten und bis zu zwei Jahren geschlossen. § 14 Abs. 2 TzBfG setzt für die Einstellung voraus, dass die Bewerberinnen und Bewerber noch nicht beim Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt gewesen sind.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 3 TV-L. Der Einsatz kann flexibel erfolgen und soll mindestens 7 Stunden pro Woche umfassen.
Das Referat IX-3 „Informationstechnik“ gestaltet und betreibt die zentrale IT für das MUNV. Dazu gehört die Beratung und Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch die Vertretung des MUNV in fach- und ressortübergreifenden Gremien in Fragen der IT. Strategische, in die Zukunft gerichtete Belange sind dabei ebenso in die Tätigkeit einzubeziehen wie die kontinuierliche Verbesserung vorhandener IT-Infrastruktur.
Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören:
Ihr fachliches Kompetenzprofil:
Von Vorteil:
Ihr persönliches Kompetenzprofil:
Wir bieten Ihnen:
Auswahlverfahren:
Die eingehenden Bewerbungen werden einer Vorauswahl unterzogen.
In das Auswahlverfahren werden Elemente des "Assessment-Center-Verfahrens" integriert. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen / Bewerber bei einer persönlichen Vorstellung im Rahmen von Arbeitsprobe und Interview in Situationen hineingestellt werden, die im Hinblick auf die zukünftigen Aufgaben charakteristisch sind. Die Bewerberinnen/Bewerber sollen dabei zeigen, wie professionell sie in künftigen Berufssituationen handeln.
Weitere Informationen:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Ihre Bewerbung mit aussagefähigen und vollständigen Unterlagen insb. vorhandener (Zwischen-)zeugnisse senden Sie uns bitte bis zum 10.03.2025 (Eingang bei meiner Dienststelle) per E-Mail oder schriftlich.
Bitte fügen Sie der Bewerbung folgende Dokumente / Angaben bei:
Bewerbungen per E-Mail richten Sie bitte an
Bitte geben Sie in der Betreffzeile Ihrer Mail „Az.: 127/24“ an und versenden Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen einschließlich des Bewerbungsanschreibens in einer PDF-Datei. Die PDF-Datei darf eine Größe von max. 20 MB haben. Bitte beachten Sie, dass die Mailkommunikation unverschlüsselt, das heißt über nicht gesichertem Weg, erfolgt.
Ihre schriftliche Bewerbung ohne Bewerbungsmappe senden Sie bitte auf dem Postweg an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, - Referat I-1 Az.: 127/24 -, Emilie-Preyer-Platz 1, 40479 Düsseldorf. Bitte achten Sie darauf, keine Originaldokumente einzureichen.
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich und gemäß der geltenden Datenschutzvorschriften behandelt. Sie werden ausschließlich zur Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens verwendet. Es haben nur berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu Ihren Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden bis zum vollständigen Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens gespeichert. Danach werden Ihre Daten gelöscht. Rückfragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz beantwortet Ihnen der Datenschutzbeauftragte des Ministeriums, Herr Grabowski (Tel.: 0211/4566-584; E-Mail: Datenschutz@munv.nrw.de).
Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Weber (Tel.: 0211/4566-797), für Auskünfte zum Aufgabenzuschnitt der Stelle steht Ihnen Herr Dr. Stallbaum (Tel.: 0211/4566-800) zur Verfügung.