Für die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis, Direktion Zentrale Aufgaben, Sachgebiet ZA 3.1 „IuK-Systemservice“, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Iserlohn die Stelle einer/eines Systemtechnikerin/Systemtechnikers (m/w/d) für den Arbeitsbereich Funktechnik zu besetzen.
Es handelt sich um eine unbefristete Stelle. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 der Entgeltordnung zum TV-L vorgesehen. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden und 50 Minuten.
Die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis ist eine Landratsbehörde in Südwestfalen mit enger räumlicher Anbindung an das Ruhrgebiet. Rund 780 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgen für die Sicherheit von nahezu 406.800 Einwohnern. Der Märkische Kreis umfasst ein Gebiet von 1.061 km² und verfügt über zehn Wachstandorte. Leiter der Behörde ist der Landrat des Märkischen Kreises. Diesem unmittelbar nachgeordnet ist für den Polizeibereich der Abteilungsleiter Polizei, dem der Leitungsstab und die vier Direktionen Zentrale Aufgaben, Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität und Verkehr unterstellt sind. Weitere Informationen zu unserer Behörde finden Sie unter: https://maerkischer-kreis.polizei.nrw/.
Aufgabenschwerpunkte
Ihr Profil
Erforderlich
Wünschenswert
Zusätzlich erforderlich sind:
Unser Angebot
Sonstige Hinweise
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar, allerdings müssen sich diese Beschäftigten den Arbeitsplatz mit entsprechenden Arbeitszeitmodellen teilen und es muss eine ganztägige Besetzung des Büros gewährleistet werden.
Wir begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Wir wertschätzen Vielfalt.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und unter Berücksichtigung der Regelungen im Gleichstellungsplan bevorzugt berücksichtigt.
Ebenso freuen wir uns über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 des Sozialgesetzbuches IX.
Bewerbung
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis zum 30.04.2025 über unser Jobportal über folgenden Link:
Bitte geben Sie in Ihrem Anschreiben Ihren frühesten Eintrittstermin bzw. Ihre Kündigungsfrist an.
Die Fristsetzung ist eine Ausschlussfrist, danach eingehende Bewerbungen können keine Berücksichtigung mehr finden.
Beschäftigte des Landes NRW, die die o.g. formalen Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, zusätzlich ihr Einverständnis zu einer Einsichtnahme in ihre Personalakte abzugeben.
Sollten Sie die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen oder diese nicht nachweisen, kann Ihre Bewerbung für das weitere Auswahlverfahren leider nicht berücksichtigt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen kann.
Mit Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden und eine Sicherheitsüberprüfung Ihrer Person erfolgt.
Eventuell anfallende Reisekosten werden durch die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis nicht erstattet.