Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister*innen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 66 am Dienstort Dortmund eine
Technische Sachbearbeitung (m/w/d)
Sachgebiet "Technische Energieaufsicht NRW"
(Besoldungsgruppe A 10 - A 12 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 11 – 12 TV-L)
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.
Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 11 der EGO zum TV-L. Bewerber*innen, die bereits in der EG 12 der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis möglich. Bereits beamtete Bewerber*innen können bis zur Besoldungsgruppe A12 LBesO A NRW statusgleich übernommen werden.
Die Abteilung 6 ist landesweit für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Handlungsfelder Bergbau und Energie zuständig.
Das Dezernat 66 der Bezirksregierung Arnsberg ist landesweit für die technische Energieaufsicht über Energieanlagen nach den Regelungen des § 49 Abs. 5 bis 7 EnWG und zudem für die energierechtlichen Zulassungsentscheidungen nach den §§ 43 ff. EnWG im Regierungsbezirk Arnsberg zuständig.
Weiterhin unterliegen die Aufgaben nach Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) und nach § 113c EnWG landesweit dem Dezernat 66. Im Regierungsbezirk Arnsberg besteht die Zuständigkeit gemäß Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV).
Die Tätigkeit umfasst die Genehmigung von Energieanlagen gemäß vorgenannter Rechtsgrundlagen und die Prüfung der Energieanlagen unmittelbar vor Ort.
Die Prüfung der Unterlagen über die technische und die personelle Leistungsfähigkeit des technischen Personals von Netzbetreibern vor Aufnahme des Netzbetriebes ist ebenfalls Bestandteil der Aufgabe, wie die Mitwirkung im Bereich Krisenvorsorge und Krisenmanagement.
Ihre Aufgaben
Die v. g. Aufgaben sind im Innen- und Außendienst wahrzunehmen.
Ihr fachliches Profil
Bewerber*innen müssen mindestens über folgende Voraussetzungen verfügen:
Wünschenswert wären darüber hinaus:
Ihr persönliches Profil
Die Tätigkeit kann mit Außendienst - gelegentlich auch unter schwierigen (Gelände-) Bedingungen - in allen Jahreszeiten verbunden sein.
Ein Führerschein der Klasse B bzw. Fahrdienst durch eine Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX ist erforderlich.
Wir bieten Ihnen
Wollen Sie ein Teil unseres Teams werden?
Dann reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung bitte unter folgendem Link bis zum 02.02.2025 über unser online-Bewerbungsportal ein:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533970
Hinweis:
Im Rahmen der online-Bewerbung werden Ihnen u.a. einige Fragen zu Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang gestellt. Bitte halten Sie außerdem Ihren Lebenslauf, ein Motivationsschreiben sowie Ausbildungsnachweis(e) und ggf. Arbeitszeugnisse als PDF-Dokumente mit jeweils maximal 10 MB bereit.
Bei Fragen zu fachlichen Inhalten steht Ihnen Herr Niestroj (02931 82 3973) und bei Fragen zum Bewerbungsverfahren Herr Luscher (Tel.: 02931 82 2154) zur Verfügung.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg automatisiert weiterverarbeiten, speichern und übermitteln.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind wir an der Bewerbung von entsprechend qualifizierten Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
Wir begrüßen die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nach Maßgabe des SGB IX.
Kulturelle Vielfalt ist uns in der Landesverwaltung wichtig, daher freuen wir uns ebenfalls über Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Wir freuen uns auf Sie!