Wir sind eine junge, innovative Universität mitten in der Metropole Ruhr. Ausgezeichnet in Forschung und Lehre denken wir in Möglichkeiten statt in Grenzen und entwickeln Ideen mit Zukunft. Wir leben Vielfalt, fördern Potenziale und engagieren uns für Bildungsgerechtigkeit, die diesen Namen verdient.
Die Universität Duisburg-Essen (UDE) sucht am Campus Essen, in der Fakultät Biologie, Fachgebiet Didaktik der Biologie eine:n
Technische:n Beschäftigte:n (w/m/d)
(je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 6 TV-L)
In der Arbeitsgruppe Didaktik der Biologie (AG Sandmann) in der Fakultät für Biologie an der UDE wird empirische fachdidaktische Forschung verbunden mit professioneller Lehr- und Unterrichtspraxis im Fach Biologie. Forschungsschwerpunkte sind kompetenzorientiertes Experimentieren und digitales Lernen, Lehrerprofessionalisierung und Unterrichtsqualität. In Forschung und Lehre eingebunden ist das Bio-Innovativ-Lehr-Lern-Labor der Fakultät für Biologie.
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Sie erwartet
Besetzungszeitpunkt
01.05.2025
Vertragsdauer
unbefristet
Arbeitszeit
50 Prozent einer Vollzeitstelle,
Bewerbungsfrist
11.04.2025
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung, siehe untenstehenden Link, mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Anlagen) unter Angabe der Kennziffer 149-25.
Weitere Informationen zur Stelle erhalten Sie bei Frau Prof. Dr. Angela Sandmann (Telefon 0201-183-3538, E-Mail: Angela.Sandmann@uni-due.de) und zum Bewerbungsverfahren im Personalsachgebiet bei Frau Heckmann (Telefon 0201-183-3743, E-Mail: katharina.heckmann@uni-due.de).
Informationen über die Fakultät und die ausschreibende Stelle finden Sie unter:
Die Universität Duisburg-Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer Mitglieder zu fördern
(siehe www.uni-due.de/diversity).
Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.