Das Finanzamt Sankt Augustin hat zum 01.03.2025 eine unbefristete Stelle als Mitarbeitender der Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) (m/w/d) zu besetzen.
Die Einsätze erfolgen schwerpunktmäßig in den Finanzämtern Sankt Augustin, Bonn-Innenstadt und Bonn-Außenstadt
Die Finanzverwaltung bietet Ihnen ein interessantes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld als Mitarbeitender der Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS), welches sowohl Innendienstarbeiten als auch zeitweise Außendienst- und Geländetätigkeiten umfasst.
Dabei wirken Sie mit bei der steuerlichen Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte. Sie unterstützen die Sachverständigen bei deren gutachterlichen Tätigkeit sowie insbesondere bei der Bodenschätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens.
Ihre Aufgabengebiete im Innen- und Außendienst sind im Wesentlichen:
Sie verfügen über:
Wir bieten Ihnen:
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen, daher werden Bewerbungen von Frauen ausdrücklich begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Befähigung und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Nähere Einzelheiten zur Tätigkeit und dem Aufgabenbereich können bei Herrn Fuhs, Finanzamt Euskirchen, unter Tel.-Nr. 02251/982-2324 erfragt werden.
Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen
Herr Mannina Telefon: 02241/242-2405
und
Frau Niehaus: Telefon: 02241/242-2148
zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse haben, richten Sie Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen:
bitte bis spätestens zum 26.01.2025 ausschließlich per E-Mail an Service-5222@fv.nrw.de (Achtung: max. 3 MB !!).
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Sankt Augustin ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Sankt Augustin
Hubert-Minz-Str. 10
53757 Sankt Augustin
Tel.: (02241/242-0)
E-Mail: Service-5222@fv.nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Sankt Augustin erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Sankt Augustin
c/o Finanzamt Sankt Augustin
Hubert-Minz-Str. 10
53757 Sankt Augustin
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA222@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt (Name) (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.