Unterstützende Mitarbeit Vollstreckung (w/m/d)für den „Rückgriff Unterhaltsvorschuss“befristet bis voraussichtlich zum 31.12.2025
beim Landesamt für Finanzen NRW - LaFin – an den Standorten Essen, Hamm oder Köln
Sie möchten gerne Teil unseres Teams im Bereich Vollstreckung werden und aktiv zum Erfolg des LaFin beitragen? Dann bewerben Sie sich bei uns!
Das Landesamt für Finanzen NRW ist eine innovative Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen mit vielfältigen Aufgaben. Eine dieser Aufgaben ist der Rückgriff Unterhaltsvorschuss (UVG), den das Land Nordrhein-Westfalen im Landesamt für Finanzen zentralisiert hat.
Ihre Aufgaben - Gestalten Sie gemeinsam im Team die Zukunft unserer Abteilung UVG.
Ihr Profil - Qualifikation und Persönlichkeit zeichnen Sie aus.
Ihre Perspektive - Freuen Sie sich auf ein kollegiales Arbeitsumfeld, das Ihnen viel mehr als nur ein sicheres Einkommen bietet.
Es handelt sich um eine, voraussichtlich bis zum 31.12.2025 befristetes Arbeitsverhältnis, welche für Voll- sowie Teilzeitbeschäftigung geeignet ist und sich sowohl an Tarifbeschäftigte und Quereinsteiger richten. Die Tätigkeit kann wahlweise an unseren Standorten Essen, Hamm oder Köln ausgeübt werden. Bitte geben Sie Ihre Präferenz im Bewerbungsverfahren an.
Es findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) mit Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 Anwendung. Ein Einstieg ist nach Absprache zum nächstmöglichen Zeitpunkt denkbar.
Unsere Benefits:
Erfahren Sie hier gerne mehr!
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung
bis zum 13.03.2025 über unser Online-Bewerbungsverfahren
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534248.
Informationen zu unserem Bewerbungsprozess erhalten Sie hier.
Sie wünschen weitere Informationen?
Wir sind gerne für Sie da.
Für fachliche Fragen:
Für Fragen bzgl. Ihrer Bewerbung:
Hinweise:
Bewerbungen von Frauen werden besonders begrüßt und in Bereichen, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Zudem hat das LaFin die Charta der Vielfalt unterzeichnet und setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität.
Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.