Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Verwaltungsbeamtinnen/Verwaltungsbeamte (m/w/d)
Laufbahngruppe 2.1 allgemeiner Verwaltungsdienst (A 9, A 10 oder A 11)
für die Personalsachbearbeitung im Beamtenrecht in den Bereichen
Personalverwendung sowie Beurteilungsverfahren/Beförderungsangelegenheiten
Wir bieten Ihnen
Einen sicheren Arbeitsplatz, flexible Arbeitszeiten, Überstundenausgleich, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Vermögenswirksame Leistungen, stellenbezogene Fortbildungen, Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert, Teamzugehörigkeit, polizeiliches Arbeitsumfeld, gute ÖPNV-Anbindung, behördeneigenes Parkhaus, Gesundheitsprävention, Betriebssport, behördeneigene Kantine
Ihre Aufgaben sind u. a.
Das bringen Sie mit
Laufbahnbefähigung zur Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemalige Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes mit Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/in bzw. mit entsprechendem Bachelor-Abschluss), die nach einem Vorbereitungsdienst, der den Anforderungen des § 7 Abs. 1 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) entspricht, erworben wurde
Das zeichnet Sie aus
Informationen
Bewerbungsfrist
07.05.2024
Ihre Bewerbung
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache ausschließlich per E-Mail (eine PDF-Datei mit max. 5 MB) - unter Angabe der Kennziffer VB ZA 22 LG 2.1 2024-04-02 im Betreff - an ZA22.koeln@polizei.nrw.de
Übliche Bewerbungsunterlagen
Lebenslauf, Zeugnis des letzten Schulabschlusses, Berufsausbildungs-, Praktikums-, Arbeitszeugnisse, Nachweis über das Vorliegen der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2.1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Führerschein (sofern vorhanden), ggf. Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte, Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung (sofern zutreffend)
Sie haben Fragen?
Informationen zum Stellenbesetzungsverfahren erhalten Sie bei Frau Hügel unter der Rufnummer 0221 229-3739
Fachliche Fragen beantworten Ihnen Herr Linden und Frau Boddenberg unter den Rufnummern 0221 229-3730 und -3736
Sonstige Hinweise
Zum Stellenbesetzungsverfahren werden alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die die formale Voraussetzung („Das bringen Sie mit“) zum Ende der Bewerbungsfrist erfüllen.
Die Stellenbesetzung erfolgt unter Beachtung der Anforderungen des Art. 33 GG, ggf. unter Zugrundelegung eines strukturierten Interviews vor einer Auswahlkommission.
In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht.
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://url.nrw/datenschutz_stellen