Die Bezirksregierung Münster sucht zum 01.08.2025
Verwaltungsfachangestellte (m/w/d) zur Ausbildung
Fachbereich: Allgemeine innere Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Bezüge: Steigende Ausbildungsvergütung, die im Durchschnitt ca. 1.100 € beträgt (Stand: Dezember 2022)
Bewerbungsfrist: 30.11.2024
Wir für die Region!
Wir vertreten die NRW-Landesregierung im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region und planen die regionale Entwicklung in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Schule, Kultur, Gesundheit, Städtebau, Verkehr und Sicherheit. Unsere etwa 1.800 Mitarbeitenden bieten einen umfangreichen Service für Unternehmen, Kommunen und Verbände. Damit tragen sie Mitverantwortung für das Wohl von 2,6 Millionen Menschen in unserer Region.
Einsatzmöglichkeiten
Nach der Ausbildung erwartet Sie ein breit gefächertes Tätigkeitsfeld z. B. in den Bereichen Umweltschutz, Schulaufsicht, Verkehrswesen, Bauverwaltung, Wirtschaftsförderung, Personalwesen, Kommunalaufsicht, Organisation oder Gesundheitswesen. Bei einer späteren Einstellung kann der Einsatz in Landesbehörden in ganz Nordrhein-Westfalen in Betracht kommen.
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Internetseite www.brms.nrw.de/go/ausbildung
Die Ausbildung
Das bringen Sie mit
Bewerbung
Sind Sie bereit, sich mit Kompetenz und Engagement für die öffentliche Verwaltung einzusetzen? Dann bewerben Sie sich bis zum 30.11.2024 ausschließlich unter
www.ausbildung-bezirksregierungen-nrw.de
Sollten Sie aufgrund einer Schwerbehinderung Probleme mit dem Online-Bewerbungsverfahren haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Eine Bewerbung ist nicht möglich, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre bereits zweimal am mündlichen Verfahren für diesen Ausbildungsgang teilgenommen haben.
Falls Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Ausbildungsdezernat: Christiana Bergs, Tel.: 0251/411-5281 oder per E-Mail: ausbildung@brms.nrw.de
Wir beraten Sie gern!
Besondere Hinweise
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.