Bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sind ab dem 1. Januar 2025 mehrere befristete Stellen als Verwaltungsgerichtsbeschäftigte oder Verwaltungsgerichtsbeschäftigter (w/m/d) der Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV- L) zu besetzen. Beim Aufgabenbereich handelt es sich um die Tätigkeit in einer Serviceeinheit bei dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, die an einem modernen PC-Arbeitsplatz ausgeübt wird. Die Tätigkeit beinhaltet alle Aufgaben, die nach Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Geschäftsstelle des Gerichts obliegen oder im Interesse des Geschäftsbetriebs übertragen werden.
Ihr Aufgabengebiet umfasst bei einer nahezu ausschließlichen elektronischen Bearbeitung insbesondere:
Die Beschäftigten in einer Serviceeinheit erledigen ihre Aufgaben grundsätzlich in ganzheitlicher Bearbeitungsweise. Sie arbeiten gesamtverantwortlich im Team und sorgen selbstständig für eine effiziente Erledigung ihrer Aufgaben. Der vielfältige und moderne Arbeitsplatz erfordert daher von der/dem Beschäftigten eine hohe Teamfähigkeit und Motivation, höfliche Umgangsformen, ein sicheres Auftreten, gute Kenntnisse der Informationstechnik und ein eigenverantwortliches Arbeiten. Sie beantworten kompetent Anliegen und Fragen jeder Art. Sie sind wichtige Ansprechpartnerin/wichtiger Ansprechpartner für Menschen, die Orientierung in rechtlichen Abläufen und Verfahren benötigen. Dank Ihnen läuft es rund im Büro der Geschäftsstelle!
Dafür suchen wir Sie!
Als Einstellungsvoraussetzungen werden erwartet:
Wir wünschen uns von Ihnen:
Kenntnisse in den allgemeinen IT-Anwendungen (Textverarbeitung) sowie die Bereitschaft, sich in die beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen angewandte Verfahrenssoftware einzuarbeiten, werden vorausgesetzt.
Das sind wir:
Nähere Informationen zum Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sind im Internet abrufbar unter: http://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/.
Kommen Sie zu uns ins Team!
Wir bieten Ihnen:
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, und
Sie bieten Gewähr dafür, dass Sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Sollten wir uns erfolgreich bei Ihnen beworben haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sollen mindestens folgende Unterlagen enthalten:
Die Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (Justiz.NRW) steht für Chancengleichheit und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu sind u. a. mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeitszeit und zur Telearbeit Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern (familienfreundlicher Arbeitsplatz).
Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 22. Dezember 2024
Die Eingabe einer Bewerbung umfasst das Einverständnis, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden.
Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren und für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an den Geschäftsleiter Herrn Oberregierungsrat Olaf Krausmann, Telefon: 0209 1701-123.
Sollten Sie aufgrund einer Beeinträchtigung Probleme mit diesem Bewerbungsverfahren haben, können Sie sich ebenfalls an den genannten Ansprechpartner wenden.