Das Land Nordrhein-Westfalen sucht zum 01.10.2025
bis zu 10 Verwaltungsreferendare (m/w/d)
Fachbereich:
Allgemeiner Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
Ausbildungsdauer:
2 Jahre
Bezüge:
Anwärterbezüge in Höhe von 1.769,43 Euro (Stand: 02/2025 – ohne Gewähr)
Bewerbungsfrist:
11.04.2025
Sie suchen eine herausfordernde, verantwortungsvolle Führungsaufgabe? Sie suchen einen zukunftssicheren Arbeitsplatz als Beamtin/ Beamter mit besonders abwechslungsreichen Tätigkeiten und gesellschaftlichem Mehrwert?
Ihr Weg in die Landesverwaltung: Das Verwaltungsreferendariat
Das Verwaltungsreferendariat ist ein in Deutschland einzigartiger Vorbereitungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen für den allgemeinen Verwaltungsdienst im zweiten Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe (ehemals höherer Dienst).
Ziel ist es, Sie in zwei Jahren zur Wahrnehmung einer Führungsaufgabe in der Landesverwaltung NRW im Beamtenverhältnis als Regierungsrätin/ Regierungsrat zu befähigen.
Das Referendariat wird vom Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen geleitet und gemeinsam mit den Bezirksregierungen umgesetzt. Einstellungs- und personalführende Stelle ist die Bezirksregierung Münster.
Das Verwaltungsreferendariat beginnt zum 01.10.2025 und dauert insgesamt zwei Jahre.
Unser Angebot: Ihre Chance
Für das Verwaltungsreferendariat werden Sie als Beamtin/ Beamter auf Widerruf eingestellt, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Sie erhalten Anwärterbezüge nach der Besoldungsgruppe A 13 mit Zulage, derzeit 1.769,43 Euro, ggf. zzgl. Familienzuschlag (Stand 02/2025 – ohne Gewähr).
Bei erfolgreichem Abschluss des Verwaltungsreferendariats erhalten Sie die Berechtigung zum Führen des Titels „Verwaltungsassessorin“ bzw. „Verwaltungsassessor“.
Wir bieten vielfältige Karrierechancen im Ministerium des Innern bzw. in dessen Geschäftsbereich und weiteren Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen.
Was Sie mitbringen müssen: Ihr Anforderungsprofil
Nachweis eines mind. 6-wöchigen Praktikums im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder durch entsprechende Ausbildungs-, Studieninhalte bzw. Fortbildungen, die durch entsprechende Bescheinigungen/Studieninhaltsübersichten belegt werden können.
Aufgrund der Verbeamtung: Höchstalter von max. 39,5 Jahren zum Zeitpunkt der Einstellung in das Verwaltungsreferendariat
Ausnahmen sind u. a. bei anerkannter Schwerbehinderung oder bei Erziehungszeiten möglich (siehe § 14 Landesbeamtengesetz NRW).
Wertschätzungskompetenz, Kommunikations-, Motivations- und Konfliktfähigkeit
Fähigkeit zur Steuerung und Strukturierung von Prozessen sowie Problemlösungs- und Veränderungskompetenz
Der Ablauf: Verwaltungsreferendariat und Übernahme
Während des zweijährigen Vorbereitungsdienstes durchlaufen Sie verschiedene theoretische und praktische Ausbildungsstationen. Hierzu gehören:
Das Verwaltungsreferendariat endet mit einer Staatsprüfung. Bei Vorlage der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist im Anschluss des erfolgreich absolvierten Verwaltungsreferendariats (Abschluss mit Mindestnote „befriedigend“) eine Übernahme im Innenressort des Landes NRW als Dezernentin/Dezernent oder Referentin/Referent beabsichtigt, sofern eine freie und besetzbare Stelle verfügbar ist. Hierzu erfolgt nach Abschluss des Verwaltungsreferendariats eine Ausschreibung, die sich gezielt an Verwaltungsassessorinnen/Verwaltungsassessoren richtet.
Sie werden dann in ein Beamtenverhältnis auf Probe mit der Besoldungsgruppe A 13 als Regierungsrätin/Regierungsrat berufen und nach Ablauf der Probezeit bei entsprechender Bewährung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen.
Ihre Bewerbung: Direkt an uns!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal BV+. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument mit allen Bewerbungsunterlagen hoch.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
Ein entsprechender Nachweis des Masterabschlusses muss zwingend bis zum 11.04.2025 vorliegen. Sofern keine Einreichung des Nachweises erfolgt bzw. der Masterabschluss erst im Nachhinein erworben wird, kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Sofern eine Schwerbehinderung im Verfahren berücksichtigt werden soll, ist zwingend mit den Bewerbungsunterlagen ein geeigneter Nachweis (Schwerbehindertenausweis) einzureichen.
Wir behalten uns vor, unvollständige Bewerbungen nicht zu berücksichtigen.
Sind Sie bereit, sich mit Kompetenz und Engagement für die öffentliche Verwaltung einzusetzen?
Dann bewerben Sie sich bis zum 11.04.2025 ausschließlich unter
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534263
Sollten Sie aufgrund einer Schwerbehinderung Probleme mit dem Online-Bewerbungsverfahren haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu Frau Böhm oder Herrn Daßler (Kontaktdaten nachstehend) auf.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte
zum Anforderungsprofil, dem Bewerbungsprozess sowie zum Ablauf des Verwaltungsreferendariats insbesondere an:
oder per E-Mail: verwaltungsreferendariat@brms.nrw.de
zum allgemeinen Verfahren und weiteren Auswahlverfahren an:
oder per E-Mail an ausbildung@im.nrw.de
Besondere Hinweise
Die eingehenden Bewerbungen werden einer administrativen Vorauswahl unterzogen.
Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich ab Ende Mai bis Ende Juni 2025 am Institut für öffentliche Verwaltung in Hilden stattfinden. Nähere Hinweise zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, u. a. nach Abschluss des Verfahrens, sind der gesonderten Erklärung zu entnehmen. Nach einer erfolglosen Teilnahme am Auswahlverfahren (mündlicher Vorstellungstermin des Ministeriums des Innern des Landes NRW) erfolgt eine erneute Zulassung zum Einstellungsverfahren frühestens nach einem Zeitraum von drei Jahren.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbenden liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Weitere Informationen zum Verwaltungsreferendariat finden Sie unter:
https://www.bezreg-muenster.de/de/service/karriere/verwaltungsreferendariat/index.html
und
https://karriere.nrw/berufsbeschreibungen/40afade8cd0b468abd3d0c95d78d8a50