Zu den Einstellungsterminen 01.04.2025 und 01.08.2025 und 01.12.2025 bieten wir mindestens acht Ausbildungsplätze als
Umweltoberinspektoranwärter/in (m/w/d)
im technischen Dienst der Umweltverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener technischer Dienst) an.
Das Aufgabengebiet
Die staatliche Umweltverwaltung führt Genehmigungsverfahren für verschiedene umweltrelevante Vorhaben durch und ist dafür zuständig, dass umweltrechtliche Vorschriften überwacht, Verstöße geahndet und notwendige Umweltschutzmaßnahmen eingeleitet und durchgesetzt werden.
Voraussetzung für die Ausbildung
Die Ausbildung
Was wir Ihnen bieten
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Dann richten Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bestehend aus:
bis zum 31.01.2025 an
https://www.ausbildung-bezirksregierungen-nrw.de/BVPlus/
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Ebenso sind Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können.
Die Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund, die die Voraussetzungen erfüllen, werden begrüßt.
Das Auswahlverfahren
Die eingehenden Bewerbungen werden einer administrativen Vorauswahl unterzogen. Die Eignung wird als Stellenanforderung im Rahmen eines Auswahlverfahrens festgestellt.
Nach Abschluss des Verfahrens werden alle Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes vernichtet.
Kontakt und Informationen
Für organisatorische oder personalrechtliche Fragen stehen Ihnen Herr Röder (Tel.: 0221/147-3384, E-Mail ausbildung@bezreg-koeln.nrw.de) und bei Fragen zu fachlichen Aspekten Frau Kjer (0221/147-3361) gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!
1 Weiteren Ausnahmen, vgl. § 14 Abs. 5 Landesbeamtengesetz NRW.
2 Zu weiteren Staatsangehörigkeiten, die die Voraussetzung erfüllen, siehe § 7 Abs. 1 Nr. 1b) und 1c) Beamtenstatusgesetz.