Sie möchten an der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität mitwirken und sind bereit, Ihre Fähigkeiten für eine verantwortungsvolle und sinnvolle Arbeit bei der Justiz NRW und damit für das Gemeinwohl einzubringen?
Bei der Staatsanwaltschaft Bochum ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Wirtschaftsreferentin/Wirtschaftsreferent (m/w/d) als Beamtin/Beamter, Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW)
in Vollzeit (41 Std./Woche) zu besetzen.
Aufgabenbereich:
Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten wirken an der Bearbeitung umfangreicher und komplexer Wirtschaftsstrafverfahren mit. Innerhalb ihres Aufgabenbereiches arbeiten sie grundsätzlich in eigener Verantwortung, jedoch eng mit den ermittelnden Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zusammen, die die Art und den Umfang der strafrechtlichen Ermittlungen vorgeben.
Sie befassen sich mit den für das Verfahren bedeutsamen wirtschaftlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragen, sichten und werten Geschäftsunterlagen, die als Beweismittel in Betracht kommen, aus und geben eine Beurteilung zu den sich ergebenden Fragestellungen ab. Eine enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IT-Forensik ist hierbei oft erforderlich.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit nehmen sie auch an Durchsuchungen bzw. Außenermittlungen teil. Sie arbeiten im Rahmen der Ermittlungen regelmäßig mit der Kriminalpolizei und der Steuerfahndung zusammen und nehmen an Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten teil.
Ihre Arbeitsergebnisse legen sie schriftlich nieder und vertreten diese unter Umständen auch als sachverständiger Zeuge vor Gericht.
Einstellungsvoraussetzungen:
Ferner sind praktische Erfahrungen im Umgang mit Datenbanksystemen (z.B. Access) und Datenanalyseprogrammen (z.B. IDEA/TaxAudit) von Vorteil.
Beschäftigung:
Die Einstellung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Probe (Regierungsrätin/ Regierungsrat, Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW). Daher können grundsätzlich gemäß § 14 Abs. 3 LBG NRW nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Schwerbehinderte oder ihnen gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Menschen dürfen das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 14 Abs. 6 LBG NRW).
Nach der bestandenen Probezeit von 3 Jahren erfolgt die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Lebenszeit. Die Probezeit kann im Einzelfall bei erheblichen Vordienstzeiten und entsprechender Leistung verkürzt werden.
Perspektiven:
Bei Vorliegen entsprechender Eignung und Befähigung kann, wenn die persönlichen sowie beamten- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorhanden sind, im weiteren Verlauf eine Beförderung zur Oberregierungsrätin/zum Oberregierungsrat (Besoldungsgruppe A14 LBesO A NRW) sowie im Einzelfall zur Regierungsdirektorin/zum Regierungsdirektor (A 15 LBesO A NRW) erfolgen.
Weitergehende Informationen zum Berufsbild sind in dem Internetangebot der Landesjustizverwaltung unter
verfügbar.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht; Frauen werden in Bereichen, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter oder diesen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Ebenso wendet die Ausschreibung sich auch an Menschen jeglicher geschlechtlicher Identität sowie an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Für weitere Informationen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung:
Bewerbungen in schriftlicher oder elektronischer Form sind bis zum 22.11.2024 zu richten an die
Leitende Oberstaatsanwältin in Bochum
Josef-Neuberger-Straße 1
44787 Bochum
(E-Mail: bewerbung@sta-bochum.nrw.de)