Beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) ist in der Abteilung 2, im Sachgebiet 23.2 am Standort Neuss zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für die Funktion
„Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in der Fortbildung im Bereich Cybercrime / IT-Forensik“ (m/w/d)
mit der Wertigkeit EG 13 TV-L
zu besetzen.
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) ist für die Ausbildung des gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienstes und sowie die Fortbildung zum Zweck der Qualifizierung der nordrhein-westfälischen Polizei zuständig. Diese umfassen das gesamte Aufgabenspektrum der Polizei: von den polizeilichen Kernaufgaben (Einsatzbewältigung und Gefahrenabwehr, Kriminalitätskontrolle und Verkehrssicherheitsarbeit) bis zu den Unterstützungsleistungen (Führung und Management, Technik, Recht und Verwaltung). Als professioneller Bildungsträger ist das LAFP NRW in erster Linie Dienstleister für die Polizei NRW.
Das LAFP NRW ist sowohl für landeszentrale Personalangelegenheiten (unter anderem Versetzungs- und Nachersatzverfahren) als auch die Personalwerbung und Auswahlverfahren für den Polizeidienst verantwortlich. Darüber hinaus berät es die 47 Kreispolizeibehörden des Landes in dienstrechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel in Fragen der Personalentwicklung.
Die Behörde mit Sitz in Selm ist regional an folgenden Orten mit Bildungszentren vertreten: Münster, Schloß Holte-Stukenbrock, Neuss und Brühl.
Weitere Informationen über das LAFP NRW erhalten Sie auf der Homepage (https://lafp.polizei.nrw/).
Ihre neue Stelle ist dem Dezernat 23, Sachgebiet 23.2, zugeordnet. Das Dezernat 23 (Cybercrime/Kriminaltechnische Querschnittsaufgaben) in Neuss ist organisatorisch innerhalb des LAFP NRW der Abteilung 2 zugeordnet.
Das Sachgebiet 23.2 umfasst den Aufgabenbereich Cybercrime/IT-Forensik/Telekommunikationsüberwachung.
Die vakante Funktion umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
Formale Voraussetzungen
Wünschenswert wären zudem nachgewiesene Kenntnisse bzw. Kriterien
Folgende Kompetenzen sind in besonderem Maße erforderlich:
Uns liegt die berufliche Entwicklung von Frauen besonders am Herzen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten:
Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich. Im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet das LAFP NRW den Beschäftigten einen kompetenten und kostenfreien Beratungs- und Vermittlungsservice zur Kinderbetreuung sowie Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei Fragen der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit von Angehörigen durch ein Familienserviceunternehmen an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von der Gleichstellungsbeauftragten (02592-68-8221).
Sofern Sie weitere Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte an KHK Jörg Kohn, Sachgebietsleiter 23.2, LAFP NRW, unter der Rufnummer 02592/68-2320. Informationen zum Auswahlverfahren erteilt Ihnen Frau Runge, Teildezernat ZA 2.1 unter der Rufnummer 02592/ 68-6215.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Angabe des Aktenzeichens 2.23.2 WMA 05 bis zum 15.05.2024
an
LAFP NRW
ZA 2.1, z. Hd. Frau Runge
Im Sundern 1
59379 Selm
oder per E-Mail (im PDF-Format) an:
ZA2.1-personalverwendung.LAFP@polizei.nrw.de
Das Auswahlverfahren findet voraussichtlich im Juni 2024 statt.
Informationen über den Verfahrensablauf (insbesondere Einladungen zum Auswahlverfahren) werden grundsätzlich an Ihre angegebene Emailadresse gesteuert.
Datenschutz
Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird - wenn Sie sich nicht von innerhalb des CN-Pols bewerben sollten- ein Versand per Post empfohlen. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in den untenstehenden Hinweisen (s. a. unter Ziffer 10 “Datenschutzhinweise DS-GVO2018”).
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte.
Zudem erklären Sie sich gleichzeitig damit einverstanden, dass erforderliche Daten für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gespeichert werden. Weitere datenschutzrechtliche Hinweise gem. der neuen Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) entnehmen Sie bitte der Anlage „Datenschutzhinweise DS-GVO2018“