Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist beim Polizeipräsidium Oberhausen eine Vollzeitstelle (39,83 Wochenstunden) als Sachbearbeitung (m/w/d) für technische Ermittlungsberatung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs/der Kinderpornografie (EG 11 TV-L zuzüglich 300 € brutto Zulage) zu besetzen. Die Stelle ist dem Kriminalkommissariat 21 in der Direktion Kriminalität zugeordnet. Diese Aufgaben erwarten Sie: 1.) Ermittlungsberatung Regelmäßig werden in Ermittlungsverfahren technische Geräte sichergestellt, mit denen Straftaten begangen wurden oder deren Inhalt zum Nachweis von strafbaren Handlungen führen kann. Abhängig von der Art des gesicherten Gerätes (Computer, Mobiltelefon, Datenträger) oder eines Datenbestandes (E-Mail-Server, Netzwerkdaten, Daten) müssen im Rahmen der Ermittlungsberatung folgende Arbeitsschritte durchgeführt werden: Koordinierung der Zeitabläufe bei der Sicherung, Aufbereitung und Auswertung zwischen IT- Kommissariat und Sachbearbeitung Beratung über Inanspruchnahme externer Unternehmen Erschließen neuer Ermittlungsmöglichkeiten in Zusammenwirken mit IT- Kommissariat Beratung bei und Durchführung von verfahrensökonomischer Sicherung und Aufbereitung von Daten 2.) Sicherung, Aufbereitung und Dokumentation von Daten Daten auf Datenträgern jeglicher Art unter Nutzung zertifizierter Hard- und Software systematisch identifizieren, analysieren, rekonstruieren, sichern und aufzubereiten. 3.) Unterstützung bei Einsatzplanung und –durchführung sachverhaltsbezogene Aufklärung im Internet (z. B. über die zu erwartende technische Ausrüstung von Firmen, welche durchsucht werden sollen) Beurteilung des Kräftebedarfs von IT-Kräften bei Durchsuchungsmaßnahmen fachgerechte Sicherung von technischen Asservaten und Durchführung von Sofortmaßnahmen 4.) Sicherheitstechnische Pflege des dienststelleneigenen IT-Hard- und Software und deren Administration Was wir zwingend erwarten: abgeschlossenes einschlägiges (Fach)-Hochschulstudium (entsprechender Bachelor- bzw. (Fach)-Hochschulabschluss, z. B. mit dem Abschluss „Diplom-Ingenieurin/Diplom Ingenieur FH“) in der Fachrichtung Informatik/Informationstechnologie oder einer vergleichbaren Fachrichtung und/oder eine sonstige vergleichbare Ausbildung mit entsprechenden Qualifikationen und nachgewiesenen gleichwertigen Fähigkeiten mit entsprechender Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) in o. g. Arbeitsfeldern (z. B. IT-Systemtechnikerin/IT-Systemtechniker, Fachinformatikerin/Fachinformatiker oder vergleichbar) und gültige Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B Was wir uns wünschen: gute deutsche sprachliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sehr gute Kenntnisse aktueller Betriebssysteme, sehr gute Kenntnisse zu Internetprotokollen und –diensten, Kenntnisse über Netzwerktechnologie und Funknetze, Kenntnisse zu Verschlüsselungstechnologien und Zertifizierungsverfahren, Kenntnisse zu Datenbanksystemen, sicherer Umgang mit aktuellen Microsoft-Office-Produkten, Fähigkeit mit englischsprachiger Fachliteratur arbeiten zu können, sehr gute Kenntisse im Bereich der OSINT-Recherche und hohe psychische und physische Belastbarkeit. Das ist Ihr Profil: Persönliche Kompetenzen Innovationsfähigkeit, Eigenständigkeit, psychische Belastbarkeit und Flexibilität im Handeln. Aufgabenbezogene Kompetenzen Fachwissen Soziale Kompetenzen Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Kooperationsfähigkeit. Das bieten wir Ihnen: Aufgabenvielfalt, sinnvolle, gesellschaftlich relevante Tätigkeit, gute Fortbildungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeitmodelle, gute Vereinbarkeit von Familie & Beruf, Jobsicherheit und Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Ihre vollständige Bewerbung übersenden Sie bitte bis spätestens zum 30.05.2024. Eine Bewerbung ist ausschließlich per E-Mail (Anhänge in einer pdf-Datei) an BWB.Oberhausen@polizei.nrw.de unter Angabe des Stichwortes ‚Bewerbung Ermittlungsberatung KiPo‘ möglich. Unvollständige Bewerbungen werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Das fügen Sie Ihrer Bewerbung bei: Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf,Nachweis des abgeschlossenen (Fach-) Hochschulstudiums bzw. der abgeschlossenen Berufsausbildung, ggf. Kopie einer in Deutschland ausgestellten Gleichwertigkeitsbescheinigung über ausländische Bildungsnachweise, Zertifikate über Fortbildungen/Lehrgänge, Arbeitszeugnisse und ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung/Gleichstellung. Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie gerne an! Fragen zur Stelle Frau Böhringer Tel. 0208/826-4710 Fragen zum Verfahren Frau Finke Tel. 0208/826-3212 Hinweise Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stelle schwerpunktmäßig zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs/der Kinderpornografie ausgeschrieben wird. Der Dienstort befindet sich in der Liegenschaft Lindnerstraße 98 in 46149 Oberhausen. Die Stelle erfordert die grundsätzliche Bereitschaft zur Weiterbildung sowie zur gelegentlichen Dienstverrichtung auch außerhalb der Regelarbeitszeit. Das Polizeipräsidium Oberhausen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Personen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem wendet sich diese Ausschreibung ausdrücklich auch an Menschen mit einer Migrationsgeschichte. Besteht der Wunsch nach einer Teilzeitbeschäftigung, wird im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes und gewünschte Gestaltung der Teilzeit) geprüft, ob dem Teilzeitbegehren entsprochen werden kann. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine Eingruppierung erfolgt in die EG 11 TV-L. Die jeweilige Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppe ist nach erfolgter Auswahlentscheidung individuell zu überprüfen. Eventuell anfallende Reisekosten können nicht erstattet werden. Mit der Einsendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer erhobenen Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens durch das Polizeipräsidium Oberhausen einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Die Datenschutz-Information finden Sie im Anhang der Stellenausschreibung. Bitte geben Sie in Ihrem Anschreiben Ihren frühesten Eintrittstermin bzw. Ihre Kündigungsfrist an.Wenn Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, dann ist in der Bewerbung das Einverständnis zur Anforderung der Personalakte zu erklären. Verfahren Die eingehenden Bewerbungen werden einer Vorauswahl unterzogen. Anschließend erfolgt ein zweistufiges Auswahlverfahren mit einem zentralen und einem dezentralen Verfahrensteil in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW). Im Rahmen eines zentralen Eignungsfeststellungsverfahrens wird ein kognitiver Leistungstest (KLT) durch das LAFP NRW durchgeführt. Das LAFP NRW trifft auf der Grundlage des Ergebnisses eine Entscheidung über die Zulassung zum weiteren Auswahlverfahren (Eignungsfeststellung). Anschließend erfolgt im dezentralen Verfahrensteil ein strukturiertes Interview durch das Polizeipräsidium Oberhausen. Dabei werden Elemente des "Assessment-Center-Verfahrens" integriert. Dies bedeutet, dass Bewerbende bei einer persönlichen Vorstellung im Rahmen von Arbeitsprobe und Interview in Situationen hineingestellt werden, die im Hinblick auf die zukünftigen Aufgaben charakteristisch sind. Die Bewerbenden sollen dabei zeigen, wie professionell sie in künftigen Berufssituationen handeln.Nach Abschluss des dezentralen Auswahlverfahrens meldet das Polizeipräsidium Oberhausen dem LAFP NRW, welche Bewerberin/welcher Bewerber zur Einstellung vorgesehen ist. Eine finale Freigabe erfolgt durch das LAFP NRW. Die Einstellung erfolgt durch das Polizeipräsidium Oberhausen nach Eignungsfeststellung und Zuverlässigkeitsüberprüfung des LAFP NRW unter Berücksichtigung der Grundsätze der Bestenauslese.