212 Verwaltungsfachangestellter Jobs in Nordrhein-Westfalen

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Unbefristete Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Prüfungsinnendienst in Teilzeit (0,6 VZÄ) im Finanzamt Wesel
Land Nordrhein-Westfalen
Wesel
Arbeit vor Ort

Im Finanzamt Wesel ist zum 01.11.2025 eine unbefristete Mitarbeiterstelle (w/m/d) im Bereich Prüfungsinnendienst (m/w/d) in Teilzeit (0,6) zu besetzen. Tätigkeitsprofil Der Prüfungsinnendienst unterstützt die organisatorischen Abläufe der Prüfungsstellen im Finanzamt.   Die eigenständige Organisation des Prüfungsinnendienstes umfasst unter anderem die nachfolgenden Arbeiten: Arbeiten mit dem Innendienstprogramm „PINGO“ Versand vom Prüfungsanordnungen und Prüfungsberichten Erstellung von Prüfungsanordnungen in besonderen Fällen Pflege von Betriebsdaten und Konzernverzeichnissen Einpflegen von Kontrollmaterial Fristenüberwachung Anlegen und Verwalten von Akten Bearbeitung der Eingangs -und Ausgangspost (ggfls. elektronisch) Zusammenarbeit mit anderen Stellen Verwaltung von Belegen (Annahme, Ausgabe, Überwachung) Überwachung und Erfassung der Zeitanschreibungen Erstellung von einfachen Anschreiben Telefonservice Sonstige Aufgaben nach Zuweisung.   Daneben sind vorbereitende Tätigkeiten für Prüferinnen und Prüfer, Sachgebietsleitungen und die Hauptsachbearbeitung Betriebsprüfung zu leisten, z.B.: Einholen von Auskünften mit Hilfe von Auskunftsprogrammen Erstellung von Auswertungen   Folgende Anforderungen werden an Sie gestellt: abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung als Kaufleute für Büromanagement Großhandelskaufleute Industriekaufleute kaufmännische Assistenten/ Wirtschaftsassistenten (m/w/d) Verwaltungsfachangestellte Reiseverkehrskaufleute einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in dem erlernten Beruf Bereitschaft zur Einarbeitung in unterschiedliche Rechts-/Fachgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise fachliche Veränderungsbereitschaft Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine weitere Entwicklung ist bei entsprechender Aufgabenübertragung möglich. Der Stellenanteil beträgt maximal 60 %. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 23 Stunden und 42 Minuten. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. In Nordrhein-Westfalen leben Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen. Wir möchten, dass sich diese kulturelle Vielfalt auch in der Finanzverwaltung widerspiegelt und ermutigen deshalb Personen mit Migrationshintergrund, sich bei uns zu bewerben. Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bis spätestens 13.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533738   Bewerbungen per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt. Für Fragen zum Bewerbungs- und Stellenbesetzungsverfahren stehen Ihnen Frau Wesendonk, Finanzamt Wesel unter 0281/105-2092 und Frau Gertges, Finanzamt Wesel 0281/105-2256 gerne zur Verfügung.          Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Dem Finanzamt Wesel ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt Wesel Heuberg 8, 46483 Wesel Tel.: 0281-105-0 E-Mail: GST-5130@fv.nrw.de http://www.finanzverwaltung.nrw.de Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Wesel erreichen Sie wie folgt: Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamtes Wesel c/o Finanzamt Wesel Heuberg 8, 46483 Wesel E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA130@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzamt Gütersloh Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Die Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Unbefristete Revisorenstelle (w/m/d) beim Finanzamt Aachen-Stadt in der Spielbank Aachen zu besetzen
Land Nordrhein-Westfalen
Aachen
Arbeit vor Ort

Das Finanzamt Aachen-Stadt sucht ab sofort eine Revisorin oder einen Revisor für die Spielbankabgabestelle. Die Finanzämter üben die Finanzaufsicht in den Spielbanken durch Spielbankrevisorinnen oder Spielbankrevisoren aus. Das Finanzamt Aachen-Stadt führt die Finanzaufsicht in der Spielbank Aachen aus.     Der Arbeitsbereich umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben: Beaufsichtigung des ordnungsgemäßen Spielbetriebs Überwachung der zutreffenden Ermittlung der Spielerträge Auswertung der elektronischen Aufzeichnungssysteme stichprobenhafte Überprüfung von Gewinnauszahlungen Überwachung der korrekten Aussetzung von Spielmarken oder Geldbeträgen sowie der Abwicklung von Wechselungen Entscheidungsfindung in Streitfällen Es handelt sich um eine Tätigkeit, die an sieben Tagen in der Woche im Schichtdienst in der Zeit von 9:15 Uhr bis teilweise 4:30 Uhr zu verrichten ist.  Für die Schichtarbeit werden jährlich bis zu drei zusätzliche Urlaubstage gewährt; für den Dienst an Heiligabend und an Silvester wird Freizeitausgleich gewährt.   Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 9 b TV-L.   Die Revisorinnen und Revisoren erhalten für die Ableistung von Schichten, für den Mehraufwand an Kleidung sowie für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (Sonn- und Feiertage, nachts) entsprechende Zulagen.   Als fachliches Anforderungsprofil bringen Sie mit: abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf, insbesondere als: Kaufmann/-frau für Büromanagement Großhandelskaufmann/-frau Industriekaufmann/-frau Verwaltungsfachangestellte/r kaufmännische Assistenz oder Wirtschaftsassistenz Reiseverkehrskaufmann/-frau sehr gute Auffassungsgabe ausgeprägte Entscheidungsfreudigkeit und sicheres Auftreten ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit hohe Konzentrationsfähigkeit auch bei Diensten zu ungünstigen Zeiten ausgeprägtes Zahlenverständnis hohe Belastbarkeit und ein besonderes Maß an Zuverlässigkeit Freude am Umgang mit Menschen. Freude an komplexen Spielvorgängen   Für Bewerbende, die bereits in einer Spielbank in Nordrhein-Westfalen tätig waren, muss zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Spielbank und vor der Aufnahme der Revisorentätigkeit eine Karenzzeit von mindestens zwei Jahren erfüllt sein. Darüber hinaus kommt als Dienstort nur ein Finanzamt in Betracht, das nicht für den Ort zuständig ist, in dem sich die Spielbank befindet, für die der/die Bewerbende früher Tätig war. Eine gewisse Grundkenntnis der Spielregeln von Roulette und Co. ist wünschenswert, aber keine Voraussetzung. Nach Ablauf der Einarbeitungszeit werden die Beherrschung der Spielregeln und der Spieltechnik von Roulette, Black-Jack, Poker sowie des Automatenspiels und Kenntnisse über die Aufbau- und Ablauforganisation der Spielbank erwartet.   Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden diese bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt behandelt. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für Rückfragen steht Ihnen im Finanzamt Frau Gillessen unter 0241-469 2302 oder Herr Lowis unter 0241-469 2114 gerne zur Verfügung. Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 06.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des Folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534461 Bewerbungen per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen Nachweis über den ggf. vorliegenden Grad der Schwerbehinderung     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Dem Finanzamt Aachen-Stadt ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt Aachen-Stadt Krefelder Str. 210 52070 Aachen 0241/469-0 Service@FA-5201.fin-nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Aachen-Stadt erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Aachen-Stadt Krefelder Str. 210, 52070 Aachen E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA201@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Aachen-Stadt (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Vor Einstellung werden personenbezogene Daten (Familienname, Vorname und Geburtsdatum) zur Umsetzung des Spielverbots an die Betreiberin der Spielbank übermittelt. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. ·Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO ·Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO ·Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO ·Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO ·Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO ·Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
Mitarbeit (m/w/d) im Bereich der Geschäftsstelle des Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen
Land Nordrhein-Westfalen
Aachen
Arbeit vor Ort

Mitarbeit (m/w/d) in der Geschäftsstelle des Finanzamtes für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen Im Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle im Bereich Mitarbeit (m/w/d) in der Geschäftsstelle in Teilzeit mit einem Stellenanteil von 60 % zu besetzen. Zu den vielschichtigen Aufgaben der Geschäftsstellen in den Finanzämtern gehören die Personalverwaltung, die Organisation der Dienststelle sowie die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel.   Die ausgeschriebene Stelle umfasst u.a. folgende Aufgaben: Mitarbeit in Personalangelegenheiten (z.B. Gefährdungsbeurteilungen) Bearbeitung von Anzeigen und Anträgen auf Nebentätigkeit Verwaltung der Buchungen von Räumen und Fortbildungsterminen Erstellen von Übersichten (MS Word/Excel-Tabellen) und sonstige Datenpflege der Geschäftsstelle Mitarbeit bei organisatorischen Aufgaben der Geschäftsstelle Überwachung von Fristen Führung der Registratur und die damit verbundenen Eingaben in das EDV-Programm Einzeltätigkeiten auf Zuweisung Hinzu kommen Aufgaben, die im Team bzw. als Urlaubs- oder Abwesenheitsvertretung zu erledigen sind. Eine veränderte Aufgabenzuweisung innerhalb der Geschäftsstelle und im Einzelfall zur Aushilfe im Betriebsprüfungsinnendienst ist jederzeit möglich.   An die Bewerber/-innen werden folgende Anforderungen gestellt: abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung als Kaufleute für Büromanagement Industriekaufleute kaufmännische Assistenten / Wirtschaftsassistenten (m/w/d) Verwaltungsfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Kaufleute für Hotelmanagement Kaufleute für Tourismus und Freizeit Sozialversicherungsfachangestellte Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren, von Vorteil sind Erfahrungen im allgemeinen Büro- und Assistenzbereich ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, wünschenswert sind Erfahrungen im Umgang mit Personal Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zu selbständiger Arbeit Verantwortungsbewusstsein fachliche Veränderungsbereitschaft und Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office) perfektes Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Bereitschaft zur Einarbeitung in unterschiedliche Aufgabengebiete Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität   Das Entgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Wochenarbeitszeit beträgt 23 Stunden und 54 Minuten und kann im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit in einem Arbeitszeitrahmen von 06:30 Uhr – 18:00 Uhr abgeleistet werden, wobei eine hinreichende Besetzung während der Öffnungszeiten und eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes durch das Team sichergestellt werden muss. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Diese Ausschreibung wendet sich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Ostertag unter der Telefonnummer 0241/469-4322 gerne zur Verfügung.   Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 13.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534471   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Motivationsschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen   Bewerbungen per E-Mail oder auf dem Postweg können leider nicht berücksichtigt werden.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Dem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen Krefelder Straße 210 52070 Aachen Telefon: 0241/469-1780 E-Mail: Service@FA-5271.fin-nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Herr Braunleder c/o Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen Krefelder Straße 210 52070 Aachen Telefon: 0241/469-4439 E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA271@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). 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Justizbeschäftigte/r (m/w/d) bei der Staatsanwaltschaft Aachen
Land Nordrhein-Westfalen
Aachen
Arbeit vor Ort

Bei der Staatsanwaltschaft Aachen sind ab sofort ein oder mehrere Stellen als Justizbeschäftigte(r) in der Entgeltgruppe 8 TV-L in Vollzeit (derzeit 39,83 h / Woche) - zunächst befristet für 6 Monate - zu besetzen. Eine Verlängerung / Entfristung ist möglich. Die Ausschreibung richtet sich vorrangig an Rechtsanwalts-, Notar- bzw. Justizfachangestellte, jedoch könnten sich auch Absolventinnen und Absolventen vergleichbarer Ausbildungen im Bürobereich bewerben. Die Staatsanwaltschaft Aachen nimmt die Aufgaben der Strafverfolgung und –vollstreckung im Landgerichtsbezirk Aachen wahr, in dem mehr als 1 Million Menschen wohnhaft sind. Wir sind im Justizzentrum Aachen ansässig und beschäftigen derzeit ca. 280 Mitarbeiter. Die Staatsanwaltschaft Aachen ist Teil der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.   Diese Herausforderungen erwarten Sie: Als Justizbeschäftigte/ Justizbeschäftigter unterstützen Sie die Staatsanwaltschaft Aachen - als deutschlandweit führende Strafverfolgungsbehörde in der elektronischen Aktenführung -  in der Büroorganisation. Ob es um die Annahme von Anträgen, Auskünfte, Akteneinsicht, Durchführung von Registraturarbeiten, Einhaltung von Fristen oder die Beglaubigung von Schriftstücken geht – Sie  beantworten kompetent Anliegen und Fragen jeder Art. Sie setzen Schreiben auf, bearbeiten die Verfügungen von Staatsanwälten, Amtsanwälten, Rechtspflegern sowie sonstigen Sachbearbeitern und sind für den reibungslosen Ablauf im Servicebereich eigenständig zuständig. Ebenfalls sind Neuanzeigen durch Sie in das hiesige System einzupflegen. Sie sind wichtige Ansprechpartnerin / wichtiger Ansprechpartner für Menschen, die Orientierung in rechtlichen Abläufen und Verfahren benötigen. Sie helfen bei der Umsetzung ihrer  Anliegen und berücksichtigen dabei immer besondere Situationen und Interessen. Während ihrer täglichen Arbeit ist die Kenntnis und der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken sowie ein geschulter Umgang mit dem PC und den justizeigenen Programmen erforderlich.   Sind Sie bereit? Ihre Qualifikationen auf einen Blick Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Justiz-, Rechtanwalts- oder Notarfachangestellte/r bzw. in einem vergleichbaren Büroberuf. Fachoberschulreife oder ein gleichwertig anerkannter Schulabschluss deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sichere und fehlerfreie Rechtschreibung | gute Sprachkenntnisse im Schriftdeutsch gute Aufnahmefähigkeiten sicheres Auftreten | selbständiges, sorgfältiges und genaues Arbeiten Einsatzbereitschaft | Flexibilität | Hilfsbereitschaft | Zuverlässigkeit sollten für Sie selbstverständlich sein Diskretion und Integrität   Legen Sie los! Ihre Perspektiven bei uns Ihre Perspektiven bei uns: Ihr Berufseinstieg erfolgt ab dem 01.07.2025 (auf Wunsch auch früher) in der Entgeltgruppe (EG) 8 (Justizfachangestellte EG 9a) des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder. Hierbei beträgt das monatliche Anfangsgehalt derzeit 3.319,52 EUR brutto (TV-L 8) bzw. 3.520,10 (TV-L 9a) (Stand 05/2025). Nach Erwerb von Fachkenntnissen und Erfahrungen im Servicebereich erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt (i.d.R. 1- 1,5 Jahre) eine Höhergruppierung in EG 9a.    Außerdem bieten wir Ihnen: einen interessanten Aufgabenbereich tarifgebundene Einstellung (TV-L), d.h. u.a.: eine Jahressonderzahlung einen Jahresurlaub i.H.v. 30 Tagen Homeoffice - Möglichkeit (spätestens im Laufe des Jahres 2026 nach Abschluss der Einarbeitung gem. individueller Absprache) einen modernen Arbeitsplatz, bei dem sich Beruf und Familie problemlos integrieren lassen gleitende Arbeitszeiten umfangreiche Fortbildungsangebote eine bedarfsgerechte Einarbeitung Qualifizierungsmöglichkeiten je nach Ausschreibungsangebot des Landes Nordrhein-Westfalen Wechsel in die Sachbearbeitung im Kosten- und Normierbüro eine gute Verkehrsanbindung sowie kostenlose Parkplätze betriebliches Gesundheitsmanagement betriebliche Altersvorsorge   Wir als Arbeitgeber Arbeiten bei der Justiz.NRW bedeutet Arbeiten mit Sinn. Bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes sorgen rund 40.000 Menschen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen und der Rechtsfrieden in der Gesellschaft gewahrt wird. Ob Ärztin / Arzt, Justizfachwirtin / Justizfachwirt oder Wirtschaftsreferentin / Wirtschaftsreferent, ob Ausbildung, duales Studium oder direkter Berufseinstieg oder -wechsel – wir bieten vielfältige Tätigkeitsfelder und Karrieremöglichkeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren außerdem von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung bei Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.   Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung – und den Kontakt mit Ihnen. Ansprechpartner: Herr Jahn  Tel.: 0241/9425-23134 E-Mail: verwaltung@sta-aachen.nrw.de   Richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf | Lichtbild Schulabschlusszeugnis | Abschlusszeugnis der Berufsausbildung | Arbeitszeugnissen | sonstigen Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeit ausgefülltem und unterschriebenen Vordruck „ Erklärung zu Schulden und Vorstrafen“ (s. Anlage 1 in den ergänzenden Dokumenten) Einverständnis zur Speicherung personenbezogener Daten (s. Anlage 2 in den ergänzenden Dokumenten) ausschließlich per Mail (verwaltung@sta-aachen.nrw.de) an: Die Leitende Oberstaatsanwältin - Verwaltung - Adalbertsteinweg 92 52070 Aachen Ansprechpartner: Herr Jahn – Tel: 0241 / 9425-23134 (Sofern Sie diese Ausschreibung nicht auf karriere.nrw gefunden haben, finden Sie die Anlagen 1 und 2 in der Stellenausschreibung auf der zuvor genannten Webseite.)   Ein Führungszeugnis ist bei Einstellung beizubringen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass etwaige – Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause verbunden – Kosten nicht erstattet werden.

Arbeit vor Ort
Leiter (m/w/d) für die Zentrale Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in Münster
Land Nordrhein-Westfalen
Münster
Arbeit vor Ort

Die Bezirksregierung Münster sucht unbefristet eine:n Leiter:in (m/w/d) für die Zentrale Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in Münster Wir für die Region! Wir vertreten die NRW-Landesregierung im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region und planen die regionale Entwicklung in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Schule, Kultur, Gesundheit, Städtebau, Verkehr und Sicherheit. Unsere etwa 1.800 Mitarbeitenden bieten einen umfangreichen Service für Unternehmen, Kommunen und Verbände. Damit tragen sie Mitverantwortung für das Wohl von 2,6 Millionen Menschen in unserer Region.   Hier können Sie sich einbringen: Das Dezernat 20 der Bezirksregierung ist zuständig für die befristete Unterbringung von Geflüchteten in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Notunterkünften (NU) des Landes NRW. In Zusammenarbeit mit Betreuungsverbänden, Sicherheitsunternehmen, Kommunen und sonstigen Beteiligten sorgt das Dezernat 20 für den reibungslosen Ablauf in den Einrichtungen. Die Bezirksregierung Münster sucht eine Leiterin/ einen Leiter für Verwaltungstätigkeiten in unserer ZUE in Münster. Möchten Sie dazu beitragen, dass die in den Einrichtungen untergebrachten Geflüchteten bestmöglich betreut und versorgt werden? Dann unterstützen Sie unser Dezernat 20 als Leiter:in – ZUE der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete in Münster Mehr über die vielfältigen Aufgaben der Bezirksregierung Münster als Arbeitgeber finden Sie auf www.brms.nrw.de.   Das sind Ihre Aufgaben: Organisation des Dienstbetriebes, inklusive der Verteilung der Aufgaben auf die Sachbearbeitung und Mitarbeitenden Koordinierung der Abläufe und Verfahrensweisen Überwachung der Einhaltung von Berichtspflichten und Meldungen an Behörden Leitung von einrichtungsinternen Dienstbesprechungen und Teamsitzungen Fachliche Leitungsaufgaben Ansprechpartner:in für die Leitung des Dezernates 20 sowie für Dritte Zusammenarbeit u.a. mit Dienstleistern, Kommunen, Zentraler Ausländerbehörde, , Polizei Teilnahme an Ordnungspartnerschaften, Runden Tischen Störeransprachen Unterstützung der Zentralen Ausländerbehörde bei Rückführungen Sprechstunden für Bewohner:innen: Auskünfte zum Verfahrensablauf, Unterstützung in besonderen Angelegenheiten, Beschwerdemanagement Sachbearbeitende Aufgaben Rechnungscontrolling Allgemeine Verwaltungsaufgaben, wie die Bewohnerdatenpflege über DIAS, Prüfen von Leistungsberechtigungen Erstellen, Weiterleitung und Aushändigen von Schriftstücken Einhaltung der "Standards in Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW" Qualitätsentwicklung und Mitwirkung bei der Erarbeitung und Aktualisierung spezieller Dienstanweisungen   Das bringen Sie mit: ein abgeschlossenes duales Bachelorstudium an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung im Bachelorstudiengang Staatlicher Verwaltungsdienst (SVD), Kommunaler Verwaltungsdienst (KVD oder VBWL) oder Rentenversicherung (RV) oder die Laufbahnbefähigung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Finanzverwaltung als Diplom-Finanzwirtin (FH) oder Diplom-Finanzwirt (FH) oder der abgeschlossene Qualifizierungslehrgang zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt bzw. Angestelltenlehrgang II oder Bachelor of Laws Public Administration/ Bachelor of Arts Public Administration oder einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit verwaltungswissenschaftlichem Schwerpunkt oder Schwerpunkt öffentliches Recht oder Bachelor of Laws Wirtschaftsrecht bzw. FH-Diplom Wirtschaftsrecht, Bachelor Wirtschaft und Recht, Bachelor Recht und Wirtschaft oder das erste juristisches Staatsexamen, Diplom-Juristin/ Diplom-Jurist oder Bachelor Public Management den Nachweis über den vollständigen Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern besonders berücksichtigt werden Bewerber:innen mit nachgewiesener interkultureller Kompetenz und / oder mit vergleichbarer Verwaltungserfahrung möglichst in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete. die ausgeprägte Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten ein besonderes Maß an Eigeninitiative, Entscheidungskompetenz Einsatzbereitschaft (auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten), Flexibilität und Belastbarkeit ein ausgeprägtes Organisationsgeschick die sichere Anwendung der Microsoft-Produkte (insbesondere Word und Excel) ein jederzeit angemessenes und freundliches Auftreten gegenüber jedermann Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen eine ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit die sichere Anwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf muttersprachlichem Niveau gute Englischkenntnisse Dienstreisebereitschaft. Dienstwagen/ Selbstfahrer stehen zur Verfügung. Hinweis für Bewerber:innen mit juristischem Abschluss: Aus personalpolitischen Erwägungen können bei der Besetzung von Stellen in der Aufbaugruppe 09b aV / Laufbahngruppe. 2.1 (ehemals gehobener Dienst) lediglich Juristinnen und Juristen berücksichtigt werden, die das zweite juristische Staatsexamen / die zweite juristische Staatsprüfung nicht abgeschlossen haben. Bei der Erledigung Ihrer Aufgaben arbeiten Sie eng mit verschiedenen Fachdezernaten der Bezirksregierung zusammen. Es wird erwartet, dass die Leitung und die Sachbearbeitung vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich hinsichtlich der konkreten Aufgaben und Lage der Arbeitszeiten verständigen.   Darauf können Sie sich freuen: Sie wünschen sich eine sinnstiftende Tätigkeit? Bei uns arbeiten Sie gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen an der Erhaltung und Steigerung des Gemeinwohls. Wir bieten Ihnen einen unbefristeten, sicheren Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen Tätigkeiten in einem Top-Team. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 11 Teil I EntgO zum TV-L. Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Einarbeitung, damit Sie von Beginn an sicher und erfolgreich durchstarten können. Flexible Arbeitszeiten sind für uns selbstverständlich. Bei uns kommen Sie beruflich voran. Dafür sorgen wir mit umfangreichen Schulungen und Fortbildungen zu Ihrem Aufgabengebiet. Bei allen Fragestellungen zur Kinderbetreuung sowie Pflege von Angehörigen bieten wir zu Ihrer Unterstützung eine kostenlose Beratung und Vermittlung von Betreuungsplätzen durch ein professionelles externes Serviceunternehmen an. Sie möchten lieber in Teilzeit arbeiten? Auch das ist bei uns flexibel möglich. Lernen Sie unser betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten und eigenen Betriebssportgruppen kennen. Genießen Sie bis zu 30 Urlaubstage und profitieren Sie von einer betrieblichen Zusatzversorgung (VBL). Sind Sie bereit, sich mit Kompetenz und Engagement für die öffentliche Verwaltung einzusetzen? Dann bewerben Sie sich bis zum 25.0.2025 per E-Mail an ausschreibungen@brms.nrw.de. Bitte fassen Sie Ihre Unterlagen in chronologischer Reihenfolge in einer PDF-Datei zusammen. Ihre Fragen zur ausgeschriebenen Stelle beantwortet Ihnen: Ihr Ansprechpartner aus dem Fachdezernat Alexander Neuhann, Tel. 0251 411-4042 oder per Mail an alexander.neuhann@brms.nrw.de Sie möchten etwas zum Bewerbungsverfahren oder zu den Eckdaten der Einstellung wissen? Wenden Sie sich an Johanna Senger aus dem Personaldezernat, Tel. 0251 411-1342 oder per Mail an johanna.senger@brms.nrw.de   Besondere Hinweise Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.   Datenschutz https://www.bezreg-muenster.de/de/datenschutz/11/index.html

Arbeit vor Ort
Stellvertretende Leitung (m/w/d) für die Notunterkunft Gladbeck
Land Nordrhein-Westfalen
Münster
Arbeit vor Ort

Die Bezirksregierung Münster sucht unbefristet eine stellvertretende Leitung (m/w/d) für die Notunterkunft Gladbeck   Wir für die Region! Wir vertreten die NRW-Landesregierung im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region und planen die regionale Entwicklung in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Schule, Kultur, Gesundheit, Städtebau, Verkehr und Sicherheit. Unsere etwa 1.800 Mitarbeitenden bieten einen umfangreichen Service für Unternehmen, Kommunen und Verbände. Damit tragen sie Mitverantwortung für das Wohl von 2,6 Millionen Menschen in unserer Region.   Hier können Sie sich einbringen: Das Dezernat 20 der Bezirksregierung ist zuständig für die befristete Unterbringung von Geflüchteten in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Notunterkünften (NU) des Landes NRW. In Zusammenarbeit mit Betreuungsverbänden, Sicherheitsunternehmen, Kommunen und sonstigen Beteiligten sorgt das Dezernat 20 für den reibungslosen Ablauf in den Einrichtungen. Möchten Sie dazu beitragen, dass die in den Einrichtungen untergebrachten Geflüchteten bestmöglich betreut werden? Dann unterstützen Sie unser Dezernat 20 als   Sachbearbeiter:in – Stellvertretende Leitung ZUE Mehr über die vielfältigen Aufgaben der Bezirksregierung Münster als Arbeitgeber finden Sie auf www.brms.nrw.de. Das sind Ihre Aufgaben: Sie vertreten die Einrichtungsleitung im Bedarfsfall Sie sichern die Umsetzung des Einrichtungskonzepts Sie überwachen die Einhaltung der "Standards in Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW" durch die Dienstleister Sie halten Sprechstunden für Bewohner:innen ab (z.B. Auskünfte zum Verfahrensablauf, Unterstützung in besonderen Angelegenheiten, Beschwerdemanagement, Erläuterung der Inhalte der übergebenen Poststücke) Sie bearbeiten allgemeine Verwaltungsaufgaben (z.B. Bewohnerdatenpflege in landesweiter Asylbewerberdatenbank DiAs.NRW; Ausstellung von Krankenbehandlungsscheinen und Transportscheinen; Erstellung von Taschengeldlisten und Prüfen von Anspruchsvoraussetzungen) Sie arbeiten u.a. mit Dienstleistern Kommunen, der Zentralen Ausländerbehörde und der Polizei zusammen Sie nehmen an Ordnungspartnerschaften, Runden Tischen teil Sie führen Statistiken und erstellen Meldungen und Berichte   Das bringen Sie mit: ein abgeschlossenes duales Bachelorstudium an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung im Bachelorstudiengang Staatlicher Verwaltungsdienst (SVD), Kommunaler Verwaltungsdienst (KVD oder VBWL) oder Rentenversicherung (RV) oder die Laufbahnbefähigung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Finanzverwaltung als Diplom-Finanzwirtin (FH) oder Diplom-Finanzwirt (FH) oder der abgeschlossene Qualifizierungslehrgang zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt bzw. Angestelltenlehrgang II oder Bachelor of Laws Public Administration/ Bachelor of Arts Public Administration oder einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit verwaltungswissenschaftlichem Schwerpunkt oder Schwerpunkt öffentliches Recht oder Bachelor of Laws Wirtschaftsrecht bzw. FH-Diplom Wirtschaftsrecht, Bachelor Wirtschaft und Recht, Bachelor Recht und Wirtschaft oder das erste juristisches Staatsexamen, Diplom-Juristin/ Diplom-Jurist oder Bachelor Public Management die sichere Anwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf muttersprachlichem Niveau gute Englischkenntnisse die Fähigkeit und Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen. Dienstwagen / Selbstfahrer stehen zur Verfügung die Fähigkeit, selbstständig zu arbeiten ein besonderes Maß an Eigeninitiative, Entscheidungskompetenz, Einsatzbereitschaft (auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten), Flexibilität und Belastbarkeit ein ausgeprägtes Organisationsgeschick die sichere Anwendung der Microsoft-Produkte (insbesondere Word und Excel) ein jederzeit angemessenes und freundliches Auftreten gegenüber jedermann Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen eine ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit den Nachweis über den vollständigen Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern im besten Fall nachgewiesene interkulturelle Kompetenz und / oder vergleichbare Verwaltungserfahrung möglichst in Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge wünschenswert sind weitere Fremdsprachenkenntnisse   Hinweis für Bewerber:innen mit juristischem Abschluss: Aus personalpolitischen Erwägungen können bei der Besetzung von Stellen in der Aufbaugruppe 09b aV / Laufbahngruppe. 2.1 (ehemals gehobener Dienst) lediglich Juristinnen und Juristen berücksichtigt werden, die das zweite juristische Staatsexamen / die zweite juristische Staatsprüfung nicht abgeschlossen haben. Wir erwarten, dass Sie mit der Einrichtungsleitung sowie den weiteren Beschäftigten in der Zentralen Unterbringungseinrichtung vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich hinsichtlich der konkreten Aufgaben und der Arbeitszeiten verständigen.   Darauf können Sie sich freuen: Sie wünschen sich eine sinnstiftende Tätigkeit? Bei uns arbeiten Sie gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen an der Erhaltung und Steigerung des Gemeinwohls. Wir bieten Ihnen einen unbefristeten, sicheren Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen Tätigkeiten in einem Top-Team. Die Eingruppierung erfolgt in der Entgeltgruppe 10 Teil I EntgO zum TV-L. Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Einarbeitung, damit Sie von Beginn an sicher und erfolgreich durchstarten können. Flexible Arbeitszeiten sind für uns selbstverständlich. Bei uns kommen Sie beruflich voran. Dafür sorgen wir mit umfangreichen Schulungen und Fortbildungen zu Ihrem Aufgabengebiet. Bei allen Fragestellungen zur Kinderbetreuung sowie Pflege von Angehörigen bieten wir zu Ihrer Unterstützung eine kostenlose Beratung und Vermittlung von Betreuungsplätzen durch ein professionelles externes Serviceunternehmen an. Sie möchten lieber in Teilzeit arbeiten? Auch das ist bei uns flexibel möglich. Lernen Sie unser betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten und eigenen Betriebssportgruppen kennen. Genießen Sie bis zu 30 Urlaubstage und profitieren Sie von einer betrieblichen Zusatzversorgung (VBL).   Sind Sie bereit, sich mit Kompetenz und Engagement für die öffentliche Verwaltung einzusetzen? Dann bewerben Sie sich bis zum 25.05.2025 per E-Mail an ausschreibungen@brms.nrw.de. Bitte fassen Sie Ihre Unterlagen in chronologischer Reihenfolge in einer PDF-Datei zusammen. Ihre Fragen zur ausgeschriebenen Stelle beantwortet Ihnen: Ihr Ansprechpartner aus dem Fachdezernat Alexander Neuhann, Tel.: 0251 411-4042 oder per E-Mail: alexander.neuhann@brms.nrw.de Sie möchten etwas zum Bewerbungsverfahren oder zu den Eckdaten der Einstellung wissen? Wenden Sie sich an Johanna Senger aus dem Personaldezernat, Tel. 0251 411-1342 oder per Mail an johanna.senger@brms.nrw.de   Besondere Hinweise Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX sind erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Datenschutz https://www.bezreg-muenster.de/de/datenschutz/11/index.html

Arbeit vor Ort
Mitarbeit (m/w/d) im Bereich der Geschäftsstelle des Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen
Land Nordrhein-Westfalen
Aachen
Arbeit vor Ort

Mitarbeit (m/w/d) in der Geschäftsstelle des Finanzamtes für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen Im Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle im Bereich Mitarbeit (m/w/d) in der Geschäftsstelle zu besetzen. Die Aufgaben der Geschäftsstellen in den Finanzämtern mit den Tätigkeitsbereichen Personalverwaltung, Organisation der Dienststelle sowie Bewirtschaftung der Haushaltsmittel sind vielschichtig.   Die ausgeschriebene Stelle umfasst in erster Linie folgende Aufgaben: Unterstützung der Dienststellenleitung (Terminkoordinierung, Telefonvermittlung) Betreuung der Besucher der Dienststellenleitung sowie die Bewirtung der Teilnehmenden bei dienstlichen Veranstaltungen elektronische Bearbeitung der Urlaubs-, Sonderurlaubs- und Arbeitsbefreiungsanträge elektronische Führung der Urlaubs- und Krankheitskartei Überwachung der Berichtspflichten im Krankheitsfall sowie die Bearbeitung der Wiedervorlage im Verfahren des betrieblichen Eingliederungsmanagements Überwachung von Fristen Führung der Personalakten Einrichtung, Führung und Pflege von Arbeitszeitkonten Bearbeitung von vertraulicher Post einschließlich Schreibtätigkeit Führung der Registratur und die damit verbundenen Eingaben in das EDV-Programm sonstige Aufgaben nach Zuweisung   An die Bewerber/Bewerberinnen werden folgende Anforderungen gestellt: abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/ -er Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte Kaufleute für Büromanagement Industriekaufleute kaufmännische Assistenten/ -Wirtschaftsassistenten (m/w/d) Kaufleute für Hotelmanagement Kaufleute für Tourismus und Freizeit Sozialversicherungsfachangestellte Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistung langjährige Tätigkeit (mindestens 3 Jahre) im Ausbildungsberuf Diese durch Vielfalt gekennzeichnete Tätigkeit erfordert eine hohe Flexibilität, Organisationsfähigkeit und eine schnelle Auffassungsgabe. Unabdingbar sind absolute Verschwiegenheit, Teamfähigkeit, sowie ein angenehmes, freundliches Auftreten. Gute PC-Kenntnisse und Excelkenntnisse sind ebenso Voraussetzung wie das perfekte Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.   Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach den tarifvertraglichen Regelungen 39 Stunden und 50 Minuten und kann im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit in einem Arbeitszeitrahmen von 06:30 Uhr – 18:00 Uhr abgeleistet werden, wobei eine hinreichende Besetzung während der Öffnungszeiten und eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes durch das Team sichergestellt werden muss. Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Eine Einarbeitung in die verschiedenen Aufgabenbereiche erfolgt durch das bestehende Team sowie zum Teil durch externe Schulungen. Hierzu ist die Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität notwendige Voraussetzung.   Das Entgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach erfolgreicher Ableistung einer Probezeit und entsprechender Bewährung ist eine Übertragung von höherwertigen Aufgaben (z.B. im personalsachbearbeitenden Bereich) und infolge dessen eine weitere Entwicklung in eine höhere Entgeltgruppe möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Diese Ausschreibung wendet sich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.   Für nähere Auskünfte steht Ihnen im Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen Frau Ostertag (0241/469 - 4322) gerne zur Verfügung. Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 13.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534463 Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Motivationsschreiben tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen Bewerbungen per E-Mail oder auf dem Postweg können leider nicht berücksichtigt werden.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Dem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist: Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen Krefelder Straße 210 52070 Aachen Telefon: 0241/469-1780 E-Mail: Service@FA-5271.fin-nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Herr Braunleder c/o Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen Krefelder Straße 210 52070 Aachen Telefon: 0241/469-4439 E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA271@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Düren
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Lüdenscheid
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Hattingen
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Coesfeld
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Wuppertal
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Aachen
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Borken
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Altena
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Bielefeld
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Essen
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Essen
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Minden
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Mönchengladbach
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Steinfurt
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Beckum
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Ibbenbüren
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Erkelenz
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Grevenbroich
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Gummersbach
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Paderborn
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Marl
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

Arbeit vor Ort
50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) für verschiedene Finanzämter in den Erhebungsstellen
Land Nordrhein-Westfalen
Münster
Arbeit vor Ort

Die Finanzverwaltung NRW sucht zum 01.11.2025 50 Quereinsteiger/-innen (m/w/d) Wir suchen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte, Verwaltungsfachangestellte und Bankkaufleute mit 3-jähriger Berufserfahrung für folgende Finanzämter: Aachen-Kreis, Altena, Beckum, Bielefeld-Außenstadt, Borken, Coesfeld, Dortmund-Unna, Düren, Düsseldorf-Nord, Erkelenz, Essen-NordOst, Essen-Süd, Grevenbroich, Gummersbach, Hattingen, Ibbenbüren, Leverkusen, Lüdenscheid, Marl, Minden, Mönchengladbach, Münster-Innenstadt, Paderborn, Steinfurt, Wuppertal-Barmen im Fachbereich der "Erhebungsstellen“   Suchen Sie nach einem sicheren Arbeitsplatz? Ist Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders wichtig? Dann sind Sie bei uns genau richtig Arbeiten Sie mit uns gemeinsam in einem engagierten Team und modernen Arbeitsumfeld. Tragen Sie mit uns zusammen dazu bei, dass Steuern gerecht erhoben werden.   Ihre Aufgaben Kernaufgabe der 120 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen. Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus: Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden Bearbeitung von Zahlungseingängen besonderen Auszahlungsvorgängen Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen   Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Im ersten halben Jahr der Einarbeitungsphase wechseln sich die theoretischen Lehrgänge sowohl in einer Fortbildungseinrichtung der Finanzverwaltung als auch im Homeoffice, mit der praktischen Einarbeitung im Finanzamt ab. Nach erfolgreichem Abschluss der Lernstandskontrolle, wird im zweiten halben Jahr das erlernte Wissen in der praktischen Einarbeitungszeit im Finanzamt weiter vertieft. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.   Sie bringen mit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (m/w/d) mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren, Steuerfachangestellte/r (m/w/d), Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d), Bankkaufleute (m/w/d) einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit schnelle Auffassungsgabe gute Teamfähigkeit sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)   Ihre Vorteile eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit Kostenlose Unterbringung und Verpflegung während der mehrwöchigen Schulungsmaßnahmen in der Fortbildungseinrichtung (ggf. Kinderbetreuung für nicht-schulpflichtige Kinder) fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt familienorientierte, flexible Arbeitszeit Möglichkeiten der mobilen Arbeit (FlexworX)   Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.   Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten.   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bis spätestens zum 01.06.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links: https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102   Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei: Anschreiben (Anrede: Sehr geehrte Damen und Herren) tabellarischer Lebenslauf (lückenlos) Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen Arbeitszeugnisse   Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre gesamten Bewerbungsunterlagen (inkl. Anschreiben) in einem PDF-Dokument zusammenfügen und anschließend im Bewerberonlineverfahren über den genannten Link hochladen.   Kommen für Sie mehrere Finanzämter in Betracht, geben Sie bitte im Bewerberportal Ihre Prioritäten (bis zu drei) an.   Bitte beachten Sie, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg über den Link https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534102 eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Ihr Verständnis, dass postalisch/auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.   Der Einstellungstermin 01.11.2025 ist verbindlich, bitte bewerben Sie sich nur, wenn Sie auch tatsächlich zu diesem Termin ein Arbeitsverhältnis mit uns eingehen können.   Ihre Ansprechpersonen Für Ihre Fragen zur Stellenausschreibung stehen wir Ihnen unter der Tel. 0251/934-1721 (erreichbar: Mo - Do von 8 bis 15 Uhr und Fr bis 13 Uhr) gerne zur Verfügung   Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.     Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster Tel.: 0251/934-0 E-Mail: service-5300@fv.nrw.de https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/oberfinanzdirektion-nordrhein-westfalen Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Datenschutzbeauftragter der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen c/o Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Albersloher Weg 250 48155 Münster E-Mail: Datenschutzbeauftragte_OFD@fv.nrw.de Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung. Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW. Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein–Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - in dem Finanzamt, für das Sie eingestellt werden, Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen. Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.

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