2 Verkaufsberater Jobs in Nordrhein-Westfalen

Sachbearbeitung Kfz-Angelegenheiten (w/m/d)
Land Nordrhein-Westfalen
Essen
Arbeit vor Ort

Beim Polizeipräsidium Essen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle in der Sachbearbeitung Kfz-Angelegenheiten (w/m/d) zu besetzen.   Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt nach EG 8 TV-L. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung.   Dies sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben: Verwaltung der Kfz-Akten, Reparaturaufträgen und Kennzeichen Verwaltung und Rechnungsprüfung u. a. der Tankkarten Überwachung von Prüfterminen (HU, AU, Wartungen etc.) Erstellung von Berichten und Statistiken, Beschaffung und Bestellung von Fahrzeugen sowie Einholen von Angeboten und Recherchen Überführen von Fahrzeugen in andere / aus anderen Bundesländer/n Schadenssachbearbeitung und Abwicklung von Verkehrsunfällen mit Dienst Kfz Bewertung und Aussonderung von Fahrzeugen und Gerätschaften Durchführen von Fahrzeugeinweisungen Kontrolle und Freigabe von Werkstattaufträgen   Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen: Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Automobilkauffrau / Automobilkaufmann oder Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Kauffrau/Kauffmann für Büromanagement (bzw. Vorläuferberufe) mit einer Berufserfahrung in den letzten drei Jahren im Kfz-Bereich Fahrerlaubnis der Klasse B   Das ist wünschenswert: Kenntnisse im Bereich Fuhrparkmanagement Fundierte Kenntnisse der Standardsoftware Word, Excel und Outlook sowie der Anwendung SAP Bereitschaft zur Teilnahme am Lehrgang (insgesamt vier Wochen)   Interesse geweckt? Für Ihre aussagekräftige Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal Stellenanzeige: Sachbearbeitung Kfz-Angelegenheiten (w/m/d) | Jobportal | Polizei Nordrhein-Westfalen   Der Bewerbung sind mindestens beizufügen: ein Anschreiben ein aktueller Lebenslauf Nachweis der geforderten Berufsausbildung vorhandene Arbeitszeugnisse Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX.   Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

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