Beschäftigte oder Beschäftigter im Bereich der Radikalisierungsprävention in der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf zur Unterstützung bei der fachkundigen Betreuung und Begleitung von Inhaftierten aus muslimisch geprägten Kulturkreisen, insbesondere von Personen, die aufgrund persönlicher Krisen, Orientierungslosigkeit oder sozialer Ausgrenzung von religiöser Radikalisierung gefährdet sein könnten, durch Förderung der Resilienz gegenüber extremistischen Einflüssen und der Klärung religiöser Fragen.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Sozial- und Erziehungsdienst (TV-L S) und der ihn ergänzenden Tarifverträge.
Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe (EG) S 15.
Die Justizvollzugsanstalt Düsseldorf verfügt derzeit über 835 Haftplätze und ist eine Einrichtung des geschlossenen Männervollzuges.
Es besteht im Einzelnen folgende Zuständigkeit:
- Ersatzfreiheitsstrafe
- Freiheitsstrafe bis einschließlich 3 Monate
- Freiheitsstrafe (Erst- und Regelvollzug) von mehr als 3 bis einschließlich 36 Monaten
- Freiheitsstrafe von mehr als 36 bis 48 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens
- Freiheitsstrafe von mehr als 48 Monaten
- Strafarrest
- Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft sowie Zivilhaft
In der Justizvollzugsanstalt XXX sind aktuell rd. 400 Bedienstete beschäftigt.
B. Aufgaben
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Betreuung von muslimischen Gefangenen,
- die Entwicklung und Umsetzung präventiver Angebote zur Verhinderung des Einstiegs in islamistische Gruppierungen,
- die Einzelberatung einstiegsgefährdeter und ausstiegwilliger Gefangener und deren Angehörige,
- Kontaktpflege zu muslimischen Gemeinden und Vereinen,
- die Kooperation mit
- o dem Fachbereich Radikalisierungsprävention im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen,
- o Aussteigerprogrammen in staatlicher und zivilgesellschaftlicher Trägerschaft,
- o Migrationsfachdiensten der freien Wohlfahrtsverbände,
- o Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und anderen externen Behörden und Einrichtungen,
- der Aufbau eines Netzwerkes zur Prävention des Einstiegs in islamistische Gruppierungen,
- die Mitwirkung bei Unterstützung und Beratung von Bediensteten bei interkulturellen und religiösen Fragen,
- die Mitwirkung bei der Aufstellung Durchführung und Weiterentwicklung von Vollzugsplänen,
- die Mitwirkung an sonstigen vollzuglichen Entscheidungen und Teilnahme an Vollzugskonferenzen,
- die Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Bediensteten der Justizvollzugseinrichtung,
- die Mitwirkung bei Psychosozialer Krisenintervention,
- die Mitwirkung bei der Mediation bei kultur- und sprachbedingten Konflikten,
- die Mitwirkung bei der Entwicklung niedrigschwelliger, sprachungebundener Betreuungs-, Beschäftigungs- und Freizeitangebote,
- die Mitwirkung bei der Organisation der Zusammenarbeit mit Anstaltsgeistlichen und Vertretern verschiedener Religionen und Kirchen sowie mit ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern,
- Mitwirkungsaufgaben können bei fachlichem Bezug auch zur federführenden Erledigung übertragen werden,
- Mitwirkung in anstaltsinternen Konferenzen und Arbeitsgruppen (intern),
- Mitwirkung in fachspezifischen Arbeitsgruppen (extern).
C. Anforderungsprofil
I. Fachkompetenz/Methodische Anforderungen
Die Bewerberin / der Bewerber ist Sozial- oder Geisteswissenschaftlicher o.ä. mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Bachelorgrad, Diplomgrad mit dem Zusatz Fachhochschule
(FH) oder ein anderer gleichwertiger Abschlussgrad) vorzugsweise in den Fachrichtungen Erziehungs-, Sozial- oder Politikwissenschaften, Soziale Arbeit, Islamwissenschaft, Islamische Religionspädagogik, Islamische Theologie, Islamische Studien, Religionswissenschaften, oder mit einem inhaltlich vergleichbaren Abschluss in einer verwandten Disziplin,
- hat vertiefte Kenntnisse über den Islam, seine verschiedenen Ausprägungen und die islamische Religionspraxis sowie über die kulturellen Gegebenheiten in muslimisch geprägten Ländern,
- besitzt eine hohe Affinität zur Präventionsarbeit im Themenkomplex Islamismus /Salafismus,
- beherrscht die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift.
Fremdsprachenkenntnisse in arabischer (bevorzugt), französischer und/oder türkischer Sprache jeweils in Wort und Schrift sind wünschenswert.
Hilfreich sind Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung von und Arbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen, im Bereich der islamischen Religionspädagogik, in der Durchführung von Freitags- und Festtagsgebeten (oder die Bereitschaft, sich die notwendigen Kenntnisse anzueignen), in welt- und sozialpolitischen Zusammenhängen und deren Auswirkungen auf den Justizvollzug, in Projekten zur Prävention von Radikalisierung, im Sozial- und Case Management, in der Sucht- und Migrationsberatung, in der Krisenintervention und in der modernen Informationstechnik.
II. Persönliche Anforderungen/Soziale Kompetenz
Die Bewerberin/ der Bewerber
- gestaltet seine Berufsrolle aktiv, handelt ziel- und ergebnisorientiert,
- respektiert und nutzt Kompetenzen anderer,
- arbeitet kooperativ im Team,
- kann situationsangemessen mit Nähe und Distanz umgehen,
- nutzt Konflikte konstruktiv,
- arbeitet an Veränderungsprozessen aktiv mit,
- erkennt die Fähigkeiten und Ressourcen anderer und kann motivieren,
- verfügt über die Bereitschaft zur Einarbeitung in ein fachfremdes Gebiet und zur Aneignung der grundlegenden Kenntnisse über die Bestimmungen im Justizvollzug,
- bringt die Bereitschaft zur Fortbildung, Selbstreflexion und Supervision mit,
- verfügt über Verantwortungsbewusstsein, Vertrauenswürdigkeit und Loyalität,
- bringt die Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen mit.