Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle in der Task Force NRW / Team „Cybercrime“ bei dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen zu besetzen.
Willst Du Straftaten im Bereich Cybercrime aufklären? Bist Du an modernen Technologien, wie z.B. der Blockchain-Technologie oder an neuen digitalen Trends wie künstlicher Intelligenz, interessiert? Suchst Du zum Berufseinstieg oder in einem dynamischen Arbeitsumfeld neue Herausforderungen? Dann bist Du bei uns richtig.
Im Jahr 2018 wurde zur Bekämpfung internationaler Kriminalität und Geldwäsche eine bundesweit bisher einmalige Task-Force aus Finanzverwaltung, Polizei und Justiz eingerichtet. In einem interdisziplinären Ansatz werden Kompetenzen und Erfahrungen des Landeskriminalamts NRW (LKA NRW), der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft gebündelt, um illegale Finanzströme aufzuspüren, illegales Vermögen zu sichern und gemeinsam gegen organisierte Kriminalität vorzugehen. Die Finanzverwaltung ist mit insgesamt vier Teams vertreten, die unterschiedliche Themenbereiche abdecken. Eines davon ist das Team „Cybercrime“.
Aufgabenbereich:
Digitale Tatorte rücken immer mehr in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Nach dem Motto „Follow the Money“ ermittelst Du gemeinsam mit in der Steuerfahndung tätigen Personen und verschiedenen Polizeibehörden gegen Cyberkriminelle im Darknet. Durch kreative Ermittlungsmethoden gelingt es Dir, die anonym im Darknet / Clearweb agierenden Täter zu identifizieren. Aber auch darüber hinaus bieten wir spannende und abwechslungsreiche Aufgaben.
Das erwartet Dich:
Dein Profil:
Du hast ein mit einem Diplom oder Master abgeschlossenes Hochschulstudium der Informatik oder einer vergleichbaren Studienrichtung, z.B. Mathematik, Naturwissenschaften, Technik (MINT),
oder
einen Masterabschluss einer Fachhochschule der Informatik oder einer vergleichbaren Studienrichtung, z.B. Mathematik, Naturwissenschaften, Technik (MINT), wenn der betreffende Akkreditierungsbeschluss die Öffnungsklausel für den höheren Dienst enthält. Ein entsprechender Nachweis ist beizufügen.
Was wir uns wünschen:
Dein Benefit:
Deine umfassende Einarbeitung in die Aufgaben wird gewährleistet.
Nähere Einzelheiten zur Tätigkeit können bei Petra Ludwig (Tel. +49 211 957633 2085) oder Guido Fischer (Tel. +49 211 957633 2039) erfragt werden.
Allgemeine Informationen zur Steuerfahndung des Landes Nordrhein-Westfalens, zur Task Force und zum LBF NRW findest Du unter folgendem Link: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/lbf-nrw
Die Einstellung erfolgt zunächst in der Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Eine spätere Entwicklung bis zur Entgeltgruppe 14 TV-L ist je nach Aufgabenübertragung möglich.
Haben wir Dein Interesse geweckt?
Dann bewirb Dich bis zum 12.03.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534155
Bitte füge Deiner elektronischen Bewerbung folgende Unterlagen bei:
Bei Unvollständigkeit der genannten Unterlagen kann Deine Bewerbung leider keine Berücksichtigung finden. Bitte beachte, dass ausschließlich auf dem elektronischen Weg eingereichte Bewerbungen angenommen und im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Gleichzeitig danken wir für Dein Verständnis, dass postalisch / auf Papier oder per Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesendete Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.
Die Finanzverwaltung des Landes NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren:
Uns ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Deiner persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten ist:
Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen
Erkrather Straße 339
40231 Düsseldorf
Tel.: +49 211 957633 0
E-Mail: service-5380@fv.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des LBF NRW erreichst Du unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragter bei dem
Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen
Erkrather Straße 339
40231 Düsseldorf
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA380@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Dir erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren Durchzuführen. Deine Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Deiner Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Abs. 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 83 Abs. 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz DSG NRW.
Deine Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen und – falls Sie eine Einstellungszusage bekommen – die mit dem Bewerbungs- und Einstellungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LBF NRW, Zugang zu Deinen Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerberinnen und Bewerber werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Deiner Bewerbungsunterlagen erklärst Du Dich einverstanden, dass wir Deine Bewerbungsdaten speichern. Wir speichern Deine personenbezogenen Daten, solange wie dies für die Entscheidung über Deine Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Dir und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen drei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Deine Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Du hast nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 der DSGVO:
Wenn Du der Auffassung bist, dass wir Deinem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, kannst Du bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDl NRW). Die Kontaktdaten findest Du unter www.ldi.nrw.de.