Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie ist der Motor für das Gemeinwohl und für positive Veränderungen im Rheinland und darüber hinaus. Wir kümmern uns um die zentralen Anliegen der Region und vertreten dabei viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
Gestalten Sie mit unseren über 2200 Mitarbeitenden gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,2 Millionen Einwohner:innen. Bei uns kümmern Sie sich um die Anliegen der Bürger:innen, Unternehmen und Kommunen zum Beispiel in Fragen des Umweltschutzes, der regionalen Entwicklung, der Förderung von Bildung und Wirtschaft oder bei der zukunftsorientierten Infrastruktur.
Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert für das Gemeinwohl suchen wir Ihre Unterstützung!
Das Dezernat 24 ist für öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Krankenhausangelegenheiten, Sozialwesen sowie Pflege- und Gesundheitsfachberufe zuständig. Es setzt die planerischen Entscheidungen des Krankenhausplans NRW im Regierungsbezirk um und nimmt die Rechtsaufsicht über die Krankenhäuser wahr.
In Dezernat 24 unterstützen Sie die Gesundheitsplanung und Gesundheitsüberwachung mit vielseitigen Aufgaben:
Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil
Fachlich:
Wünschenswert ist außerdem:
Persönlich:
Wünschenswert sind außerdem:
Ihre Benefits
Soziale Verantwortung und sinnstiftende Tätigkeit
Work-Life-Balance und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Attraktive Vergütung und ein sicherer Arbeitsplatz
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Weiterbildung und Karriereentwicklung
Starkes Team und attraktives Arbeitsumfeld
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre Bewerbung senden Sie uns direkt über unser Karriereportal Bewerbung.NRW. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument [Vorname-Nachname] mit allen Bewerbungsunterlagen hoch.
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige, über unser Bewerbungsportal eingereichte Bewerbungen im weiteren Auswahlprozess berücksichtigen können.
Bei unvollständigen Unterlagen behalten wir uns die Ablehnung der Bewerbung vor.
Checkliste Bewerbungsunterlagen:
Hinweise
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen.
Das Auswahlverfahren findet im Rahmen eines strukturierten Interviews statt.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). *Eine unverbindliche Berechnungsmöglichkeit finden Sie unter https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um das Informationsangebot unserer Behörde oder des Landes NRW handelt.
Bei verbeamteten Bewerber:innen kann eine statusgleiche Übernahme bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 LBesO A NRW erfolgen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen.
Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt. Wir setzen auf Vielfalt, lehnen Diskriminierung ab und denken nicht in Kategorien wie etwa Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Menschen aller Nationalitäten können in der Landesverwaltung als Tarifbeschäftigte arbeiten. Bewerbungen von Personen aus Drittstaaten sind nur mit gütiger Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit möglich. Dazu behalten wir uns im Bewerbungsprozess die Abfrage vor. Wenden Sie sich bei Fragen zu Bewerbungen ohne deutschen Pass an die Ausländerbehörde Ihres Wohnortes.