Bei der Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises (KPB) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Fachkraft für die Ermittlung in Datennetzen (sachorientierte Fahndung) (w/m/d)
zu besetzen.
Die KPB Ennepe-Ruhr-Kreis ist eine von 47 Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Behörde ist gegliedert in die Direktionen Gefahrenabwehr / Einsatz, Kriminalität, Verkehr und Zentrale Aufgaben sowie den Leitungsstab. Die ausgeschriebene Stelle ist im Kriminalkommissariat 5 der Direktion Kriminalität angesiedelt. Das Kriminalkommissariat 5 ist u.a. behördenweit für die Bearbeitung von schweren Einbruchsdelikten zuständig.
Dienstort ist Ennepetal.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in der aktuell gültigen Fassung.
Funktion:
Regierungsbeschäftigte/-r
Stellenbewertung:
Entgeltgruppe 9a TV-L
Befristung:
unbefristet
Regelarbeitszeit:
39 Stunden und 50 Minuten
Formale Voraussetzungen
Wünschenswerte Kenntnisse
Erfolgskritische Aufgaben
Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale
Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen gerichtlicher Vorstrafen sowie anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Verfahren führen kann.
Die vorherige Kontaktaufnahme mit dem stellvertretenden Leiter des Kriminalkommissariats 5, Herrn Kriminalhauptkommissar Matuszewski, unter der Rufnummer 02333 - 9166 9510, ist möglich.
Bei sonstigen Rückfragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Direktion Zentrale Aufgaben, SG ZA 2.1, Frau Sudmann, unter der Rufnummer 02333 - 9166 3214.
Bewerbungstermin:
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte bis zum
10.03.2025
online über das Jobportal www.jobs.polizei.nrw hoch:
Für die Anreise zum Vorstellungsgespräch werden keine Reisekosten erstattet.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Die Wahrnehmung der Tätigkeit in Teilzeitbeschäftigung ist möglich und wird ernsthaft geprüft. Die Stelle ist jedoch insgesamt in vollem Umfang zu besetzen.
Als familienfreundliche Behörde und Kooperationspartnerin im Netzwerk www.arbeiten-pflegen-leben.de unterstützt der Landrat als Kreispolizeibehörde die Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen durch Beratungsangebote.