Wir sind eine junge, innovative Universität mitten in der Metropole Ruhr. Ausgezeichnet in Forschung und Lehre denken wir in Möglichkeiten statt in Grenzen und entwickeln Ideen mit Zukunft. Wir leben Vielfalt, fördern Potenziale und engagieren uns für Bildungsgerechtigkeit, die diesen Namen verdient.
Die Universität Duisburg-Essen (UDE) sucht am Campus Essen, für die Zentralen Wissenschaftlichen Werkstätten, für die Mechanischen Werkstätten eine:n
Galvaniseur:in / Oberflächenbeschichter:in (w/m/d)
(Entgeltgruppe 8 TV-L)
Die Zentralen Wissenschaftlichen Werkstätten (ZWW) sind eine zentrale Betriebseinheit der Universität Duisburg-Essen. Unsere Aufgabe ist die Entwicklung, Fertigung und Reparatur von nichtkäuflichen wissenschaftlichen Geräten für Forschung und Lehre, die im Auftrag und in engem Kontakt mit den Nutzer:innen meist einzeln hergestellt werden. Bei den Geräten und Apparaturen, die in den Werkstätten gefertigt werden, handelt es sich um Einzelanfertigungen bzw. Prototypen.
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Sie erwartet
Besetzungszeitpunkt: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vertragsdauer: unbefristet
Arbeitszeit: 100 Prozent einer Vollzeitstelle, Teilzeitbeschäftigung möglich
Bewerbungsfrist: 15.10.2024
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung, siehe untenstehenden Link, mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Anlagen) unter Angabe der Kennziffer 579-24.
Weitere Informationen zur Stelle erhalten Sie bei Herrn Thomas Erk (Telefon 0203 379 4285, E-Mail: thomas.erk@uni-due.de) und zum Bewerbungsverfahren im Personalsachgebiet bei Frau Lea Stedem (Telefon 0201 183 2141, E-Mail: lea.stedem@uni-due.de
Informationen über die ZWW und die ausschreibende Stelle finden Sie unter:
https://www.uni-due.de/werkstaetten/index.php
Die Universität Duisburg-Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer Mitglieder zu fördern
(siehe www.uni-due.de/diversity).
Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.