Im Finanzamt Bonn-Außenstadt ist ab dem 01.01.2025 eine unbefristete Stelle als Hausmeister (m/w/d) zu besetzen.
Die Stelle ist in Vollzeit (= 39,50 Stunden) zu besetzen.
Die ausgeschriebene Stelle umfasst insbesondere die folgenden Aufgaben:
Anforderungsprofil
Sie sollten folgende allgemeine Anforderungen uneingeschränkt erfüllen:
Die Tätigkeit ist bewertet mit der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder 5 bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung.
Die Wochenarbeitszeit beträgt bei der in Vollzeit zu besetzenden Stelle 39 Stunden und 50 Minuten und kann nach Rücksprache teilweise im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit abgeleistet werden. Der Arbeitszeitrahmen ist grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 06.00 Uhr und 19.00 Uhr. Es sollte jedoch die Bereitschaft bestehen in Ausnahmefällen auch über diese festen Arbeitszeiten hinaus tätig zu werden (z.B. Streudienst bei Schneeglätte).
Besonders wichtig:
Vorausgesetzt wird eine körperliche Belastbarkeit aufgrund der regelmäßig anfallenden Tätigkeiten. Dazu gehören beispielsweise das Heben und Tragen von Gegenständen und Akten bis zu 20 kg, sowie ein hinreichendes Seh- und Hörvermögen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen entgegen, sondern werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Die Ausschreibung wendet sich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Für Rückfragen steht Ihnen im Finanzamt Bonn-Außenstadt Frau Kremer unter der Rufnummer 0228/7268-2704 gerne zur Verfügung.
Ihre Bewerbung senden Sie uns bitte bis zum 08.11.2024 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533768
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Bonn-Außenstadt
Bachstraße 36
53119 Bonn
E-Mail: Service-206@fv.nrw.de
Den behördlichen Datenschutz beauftragten der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalenerreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragter des Finanzamtes Bonn-Außenstadt
c/o Finanzamt Bonn-Außenstadt
E-Mail: Datenschutzbeauftragter_FA206@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z.B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Abs. 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.