Bei dem Landgericht Essen ist demnächst eine unbefristete Stelle als
Justizhelfer/-in der Entgeltgruppe 4 TV-L (m/w/d)
zu besetzen.
Die Einstellung erfolgt zunächst als Justizhelfer/-in der Entgeltgruppe 4 TV‑L. Das monatliche Anfangsgehalt beträgt im Regelfall 2.700,70 € brutto (Stand: 10.12.2024).
Nach erfolgreichem Abschluss eines mindestens zehnwöchigen Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW und einer Dienstzeit von mindestens achtzehn Monaten im Beschäftigtenverhältnis ist die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis beabsichtigt, sofern die beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine solche Übernahme vorliegen. Da die Altersgrenze für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe bei 42 Jahren (für schwerbehinderte Menschen bei 45 Jahren) liegt und zuvor eine Bewährung im Beschäftigtenverhältnis nach dem TV-L sowie ein erfolgreicher Abschluss des Ausbildungslehrgangs im Ausbildungszentrum der Justiz NRW (Nebenstelle Monschau) erforderlich ist, soll die Bewerberin/der Bewerber bei der Einstellung nicht älter als 40 Jahre sein (schwerbehinderte Menschen nicht älter als 43 Jahre).
Tätigkeitsbeschreibung:
Der Einsatz erfolgt nach der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst. Hierzu gehören insbesondere die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden, die Wahrnehmung des Dienstes in den Terminen und Sitzungen, die Vorführung von Gefangenen und die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst Bezug genommen.
Anforderungen:
Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben der beamtenrechtlich erforderlichen uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness. Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zudem Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet.
Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand bildet die Mindestanforderung an einen Schulabschluss.
Die Bewerberin/der Bewerber muss
Bewerberinnen und Bewerber, die im Lauf des Auswahlverfahrens, das einen schriftlichen Aufgabenteil und ein Vorstellungsgespräch beinhaltet, in die engere Wahl gezogen werden, müssen zum Abschluss des Auswahlverfahrens einen auf die Anforderungen des Justizwachtmeisterdienstes abgestimmten Sporttest ablegen. Bewerber/ -innen, die den Test nicht bestehen, können nicht eingestellt werden.
Eine Beschreibung des Sporttests finden Sie hier.
Der Sporttest stellt besondere Anforderungen an die Schnell- und Maximalkraft, die Ausdauer und das Koordinationsvermögen der Bewerberinnen und Bewerber. Aktive sportliche Betätigung und daraus resultierende körperliche Fitness sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme.
Aus diesem Grunde ist bereits mit der Bewerbung darzulegen, dass bei der Bewerberin/dem Bewerber die erforderliche sportliche Fitness vorliegt
Dies soll möglichst erfolgen
a) durch Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens“ oder ‑ bei Vorliegen einer Behinderung ‑ des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung“ ‑ bei Vorlage nicht älter als ein Jahr ‑ oder
b) durch Bescheinigung über Art und Umfang der sportlichen Aktivitäten (z.B. eines Sportvereins/Sportverbandes).
Soweit dies nicht möglich ist, muss in der Bewerbung die sportliche Aktivität durch Beifügung einer entsprechenden Beschreibung über Art und Umfang glaubhaft gemacht werden.
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die Bereitschaft erwartet, vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis erneut den justizspezifischen Sporttest erfolgreich abzulegen.
Weitergehende Informationen u.a.:
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte (spätestens bis zum: 31.01.2025 -) mit Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigten Zeugnisabschriften und Unterlagen über Ihre bisherige Tätigkeit sowie mit den ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucken:
An die
Präsidentin des Landgerichts Essen
Zweigertstraße 52
45130 Essen
Bewerbungen per E-Mail senden Sie bitte in einem Dokument an:
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Für weitere Informationen stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung:
Frau Illes (0201 / 803 2341).