Wir sind eine junge, innovative Universität mitten in der Metropole Ruhr. Ausgezeichnet in Forschung und Lehre denken wir in Möglichkeiten statt in Grenzen und entwickeln Ideen mit Zukunft. Wir leben Vielfalt, fördern Potenziale und engagieren uns für Bildungsgerechtigkeit, die diesen Namen verdient.
Die Universität Duisburg-Essen (UDE) sucht am Campus Essen, in der Fakultät Geisteswissenschaften, am Institut für Sonderpädagogik, im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, eine:n
Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (w/m/d)
(Entgeltgruppe 8 TV-L)
Das Institut für Sonderpädagogik ist im Jahr 2022 neu an der UDE gegründet worden. Es wird künftig sechs Professuren und deren Teams umfassen und das Studium des Lehramts Sonderpädagogik verantworten sowie unter anderem zu inklusionsbezogenen Fragestellungen forschen. Die zu besetzende Stelle ist der Professur für Pädagogik und Didaktik im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation zugeordnet.
Ihre Aufgaben
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Sie erwartet
Besetzungszeitpunkt zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vertragsdauer: unbefristet
Arbeitszeit: 50 % Prozent einer Vollzeitstelle
Bewerbungsfrist: 14.03.2025
Haben wir Ihr Interesse geweckt ? Dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung, siehe Button unten "Jetzt bewerben!" mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Anlagen) unter Angabe der Kennziffer 070-25.
Weitere Informationen zur Stelle erhalten Sie bei Frau Prof. Dr. Karolin Schäfer, E-Mail: karolin.schaefer@uni-due.de) und zum Bewerbungsverfahren im Personalsachgebiet bei Frau Richter (Telefon 0201 183 7287, E-Mail: Diana.Richter@uni-due.de).
Informationen über die Fakultät und die ausschreibende Stelle finden Sie unter:
https://www.uni-due.de/sonderpaedagogik/ und
https://www.uni-due.de/geisteswissenschaften/
Die Universität Duisburg-Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer Mitglieder zu fördern
(siehe www.uni-due.de/diversity).
Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.