Wir sind eine junge, innovative Universität mitten in der Metropole Ruhr. Ausgezeichnet in Forschung und Lehre denken wir in Möglichkeiten statt in Grenzen und entwickeln Ideen mit Zukunft. Wir leben Vielfalt, fördern Potenziale und engagieren uns für Bildungsgerechtigkeit, die diesen Namen verdient.
Die Universität Duisburg-Essen (UDE) sucht am Campus Essen, im Sachgebiet Akademisches Auslandsamt, eine:n
kfm. Mitarbeiter:in (w/m/d)
im Bereich ERASMUS+ Studierendenmobilität (Entgeltgruppe 9a TV-L)
Das Akademische Auslandsamt ist die zentrale Serviceeinrichtung für alle Aspekte der Internationalisierung an der Universität Duisburg-Essen (UDE). Das Team des Auslandsamts berät Studierende, Wissenschaftler*innen und Mitarbeiter*innen, die einen Auslandsaufenthalt planen oder einen Aufenthalt an der UDE absolvieren möchten. Darüber hinaus bietet es Beratung und Unterstützung beim Abschluss von Hochschulkooperationen, bei der Kontaktaufnahme mit Partnerhochschulen und bei internationalen Projekten.
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Sie erwartet
Besetzungszeitpunkt:
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Vertragsdauer:
befristet bis 31.12.2025 (Vertretung)
Arbeitszeit:
100% Prozent einer Vollzeitstelle (Teilzeitbeschäftigung möglich)
Bewerbungsfrist:
innerhalb von 4 Wochen nach Ausschreibung (07.04.2025)
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung über unseren Stellenmarkt oder direkt über den Link https://udue.de/11525 mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Anlagen).
Weitere Informationen zur Stelle erhalten Sie bei Herrn Florian Vollweiler-Nelles (0171 8464883, E-Mail: florian.vollweiler-nelles@uni-due.de) und zum Bewerbungsverfahren im Personalsachgebiet bei Frau Johanna Kaufmann (Telefon 0201-183-2227, E-Mail: johanna.kaufmann@uni-due.de).
Informationen über das Akademische Auslandsamt und die ausschreibende Stelle finden Sie unter:https://www.uni-due.de/international/
Die Universität Duisburg-Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer Mitglieder zu fördern (siehe www.uni-due.de/diversity).
Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht.