Lehrerin oder Lehrer bei der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn (w/m/d)

Duisburg
Land Nordrhein-Westfalen
Arbeit vor Ort Festanstellung Vollzeit

Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Informationen zum Job

Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil
zur Besetzung
einer unbefristeten Vollzeitstelle
im Pädagogischen Dienst bei der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn


(Stand Mai 2025)


 


A. Stellenbeschreibung

I. Funktionsbezeichnung

Bei der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn ist in der Laufbahn des Pädagogischen Dienstes der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle in der Wertigkeit der Besoldungsgruppe A13 LBesO A NRW mit einer Lehrerin / mit einem Lehrer zu besetzen.


Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Wochenstunden für beamtete Lehrkräfte bzw. 39 Wochenstunden und 50 Minuten für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Weiter liegt eine Präsenzpflicht nach Maßgabe der institutionellen Regelungen vor.


Die Einstellung in ein Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt unter Eingruppierung in die Entgeltgruppe EG 13 TV-L.


 


II. Beschreibung der Behörde

Die Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn, als Hauptanstalt, verfügt über bis zu 243 Haftplätze des geschlossenen Männervollzuges.


Es besteht im Einzelnen folgende Zuständigkeit:


  • Untersuchungshaft
  • Zivilhaft
  • Freiheitsstrafe bis einschließlich drei Monaten

Die Zweiganstalt Dinslaken verfügt über bis zu 70 Haftplätze des geschlossenen Frauenvollzuges.


Hier besteht im Einzelnen folgende Zuständigkeit:


  • Untersuchungshaft
  • Ersatzfreiheitsstrafen
  • Freiheitsstrafe bis einschließlich drei Monaten

In die Zuständigkeit der JVA Duisburg-Hamborn gehören u.a. auch die Fachbereiche für den pädagogischen Dienst und den Sozialdienst mit Sitz in Düsseldorf.


 


B. Aufgaben

Die Tätigkeit umfasst die schulische und berufliche Betreuung von Straf- und Untersuchungsgefangenen gemäß den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 18. Dezember 2015 (2400 - IV. 54) - JMBl. NRW S. 3 - in der Fassung vom 6. Juli 2017 - JMBl. NRW S. 198 -).


Pädagogisches Arbeitsfeld:


  • Schulische, nicht abschlussbezogene Vollzeitmaßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache,
  • pädagogische Freizeitmaßnahmen,
  • Mitarbeit bei der Vollzugsplanung,
  • Mitarbeit im Auswahlverfahren für die Laufbahngruppe 1.2 für die Laufbahnen allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst und Verwaltungsdienst,
  • Integration des Fachdienstes in das Gesamtgefüge der Anstalt.

 


Die Lehrerin / der Lehrer


  • erteilt wöchentlich 24 Stunden Unterricht, überwiegend im Fach Deutsch als Fremdsprache, im Rahmen einer vollen Stelle,
  • hat bereits Erfahrungen in der Unterrichtung von Deutsch als Fremdsprache,
  • übernimmt schulorganisatorische Aufgaben,
  • entwickelt Bildungs- und Unterrichtskonzepte,
  • wirkt ggfls. bei Abschlussprüfungen mit,
  • fertigt Stellungnahmen über die Schüler*innen,
  • wirkt an vollzuglichen Entscheidungen und Eignungsfeststellungsverfahren mit und nimmt an Konferenzen teil,
  • dokumentiert in speziellen IT Verfahren die Verhaltensweisen und Maßnahmen über die Gefangenen,
  • arbeitet mit anderen Bildungseinrichtungen zusammen,
  • berät Gefangene in Kurs- und Einzelgesprächen in Bildungsangelegenheiten,
  • wirkt mit bei der Organisation der Bildungsangebote, die während der Freizeit    der Gefangenen stattfinden,
  • unterstützt und berät nebenamtliche Lehrkräfte,
  • erledigt im Übrigen Aufgaben nach Maßgabe der Richtlinien für die hauptamtlichen Lehrerinnen und Lehrer bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen und
  • nimmt Angebote zur eigenen Fortbildung regelmäßig wahr.

 


C. Anforderungsprofil

I. Fachkompetenz

Eingestellt werden grundsätzlich Lehrerinnen und Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt für die Primarstufe, die Sekundarstufe I oder für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für Realschulen oder die Sekundarstufe II, für das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder für das Lehramt an Sonder- oder Förderschulen. Ausnahmen, insbesondere die Einstellung von Diplom-Pädagoginnen und Diplom-Pädagogen oder von Universitätsabsolventinnen und -absolventen mit Magisterabschluss in den gehobenen pädagogischen Dienst, bedürfen der Zustimmung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.


 


Die Lehrerin / der Lehrer verfügt über


  • die Lehrbefähigung möglichst für das Unterrichtsfach Deutsch und Deutsch als Fremdsprache,
  • die Bereitschaft, auch fachfremd zu unterrichten,
  • eine gute Allgemeinbildung und fundiertes pädagogisches Fachwissen,
  • gute Kenntnisse in moderner Informationstechnik und des E-Learning,
  • gute Methodenkompetenz im Umgang mit lernschwachen Persönlichkeiten,
  • einen souveränen Umgang mit Lernstörungen und Verhaltensauffälligkeiten.

 


II. Persönliche Anforderungen / soziale Kompetenz

Die Lehrerin / der Lehrer ist eine selbstbewusste Persönlichkeit mit Berufs- und Lebenserfahrung und verfügt über


  • ein positives Menschenbild,
  • interkulturelles Verständnis und Toleranz,
  • Bereitschaft und Interesse zu bzw. an der (pädagogischen) Arbeit mit männlichen und weiblichen Gefangenen,
  • ausgeprägtes Einfühlungsvermögen im Umgang mit teilweise schwierigen Persönlichkeiten,
  • Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit,
  • Professionalität im Umgang mit Nähe und Distanz,
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team mit unterschiedlichen Berufsgruppen,
  • Identifikation mit den Grundlagen des Strafvollzuges und den Grundsatz- und Rahmenzielen der Justizvollzugsanstalt,
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in ein fachfremdes Gebiet und Aneignung grundlegender Kenntnisse über die Bestimmungen im Justizvollzug,
  • Fortbildungsbereitschaft.

Berufserfahrung im Umgang mit einer schwierigen Klientel wäre wünschenswert.


Eine Hospitation ist nach Anmeldung grundsätzlich möglich und zudem erwünscht.


 


III. Bewerbungsunterlagen

Der Bewerbung sind beizufügen:


  • Motivationsschreiben,
  • Ein tabellarischer Lebenslauf,
  • eine Kopie der Geburtsurkunde oder eines Auszugs aus dem Familienstammbuch der Eltern, bei Verheirateten auch eine Kopie der Heiratsurkunde oder eines Auszuges aus dem für die Ehe geführten Familienbuch,
  • eine Kopie des Schulabschlusszeugnisses,
  • eine Kopie des 1. Staatsexamens für die Lehrbefähigung an öffentlichen Schulen oder den Master of Education (Primarstufe, Sekundarstufe I und II, Sonderpädagogik) und das abgeschlossene 2. Staatsexamen,
  • ggf. Kopie eines an einer Universität erworbenen - nicht lehramtsspezifischen Hochschulabschlusses (Seiteneinstieg),
  • ggf. Kopien von Arbeitszeugnissen über die Tätigkeit seit der Schulentlassung,
  • eine Erklärung, ob eine gerichtliche Vorstrafe vorliegt und ob ein gerichtliches Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist (herunterzuladen von der Homepage „Erklärung Straftaten“ der JVA Duisburg-Hamborn).

Aus verfahrenstechnischen Gründen werden postalisch eingesandte Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt, sondern nach Abschluss des Bewerberverfahrens vernichtet. Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, fügen Sie der Bewerbung bitte einen frankierten Rückumschlag bei.


 


D. Anmerkungen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


Die Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu sind unter anderem mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeitszeit und - unter bestimmten Voraussetzungen - zur Telearbeit Maßnahmen ergriffen worden, die die Arbeitsbedingungen im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.


Das Land Nordrhein-Westfalen bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.


Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.


Ihre Bewerbung - vorzugsweise online - richten Sie bitte mit aussagekräftigen Unterlagen 10.06.2025 an poststelle@jva-duisburg-hamborn.nrw.de oder postalisch


 


An die
Leiterin der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn
Goethestraße 3
47166 Duisburg.


 


Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:


der Leiter des Pädagogischen Dienstes
Herr Zywietz
Tel.: 0211 / 93882-606
gerrit.zywietz@jva-duesseldorf.nrw.de


und der Verwaltungsleiter
Herr Grothof
Tel.: 0203 / 5550-188
werner.grothof@jva-duisburg-hamborn.nrw.de


Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Arbeitsort

Goethestr. 3, 47166 Duisburg

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Beschäftigungsart Festanstellung
Arbeitszeit Vollzeit
Arbeitsort
Goethestr. 3, 47166 Duisburg