Bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist zum 1. Oktober 2025 der Dienstposten der Leiterin bzw. des Leiters des Dezernats 3 am Dienstort Münster zu besetzen.
Die Einstellung erfolgt durch Begründung eines Beamtenverhältnisses. Die Verwendung erfolgt in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt. Bereits verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber können bis zur Besoldungsgruppe A 15 LBesO A NRW statusgleich übernommen werden. Vergleichbare Tarifbeschäftigte können bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 13 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (EntGO TV-L) eingruppiert werden.
Die Aufgabenbereiche umfassen folgende Schwerpunkte:
Sie bringen mit
Wir bieten eine anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit einem großen Aufgabenspektrum im OVG NRW (Internetauftritt: www.ovg.nrw.de). Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
Bewerben können sich erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Universität und eines anschließenden Vorbereitungsdienstes. Für die Besetzung der Stelle kommen auch Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2.2 bis zur Bes.Gr. A 15 LBesO A NRW sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte in Betracht. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (EntGO TV-L). Die Stufenzuordnung wird bei der Einstellung geprüft.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen. Der Grundsatz der Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG bleibt hiervon unberührt.
Die Bewerbung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX ist ausdrücklich erwünscht. Gleiches gilt für Frauen. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, Tel.: 0251/505-0, Fax: 0251/505-352, E-Mail: datenschutz@ovg.nrw.de oder poststelle@ovg.nrw.de.
Die für die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI). Sie erreichen die LDI wie folgt:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.ovg.nrw.de/kontakt/impressum/zwi_datenverarbeitung/181025-Informationsschreiben_Justizverwaltung_OVG.pdf