Die Bezirksregierung Köln sucht
mehrere Sachbearbeitungen (m/w/d)
im Bereich der Corona-Wirtschaftshilfen
am Standort Köln – Liegenschaft Scheidtweilerstraße
(Entgeltgruppe 11 TV-L)
in Dezernat 34 – zum nächstmöglichen Zeitpunkt – sachgrundlos befristet bis zum 31.12.2026
Unser Auftrag: Gemeinsam das Rheinland gestalten!
Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie ist der Motor für das Gemeinwohl und für positive Veränderungen im Rheinland und darüber hinaus. Wir kümmern uns um die zentralen Anliegen der Region und vertreten dabei viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen.
Gestalten Sie mit unseren über 2200 Mitarbeitenden gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,2 Millionen Einwohner:innen. Bei uns kümmern Sie sich um die Anliegen der Bürger:innen, Unternehmen und Kommunen zum Beispiel in Fragen des Umweltschutzes, der regionalen Entwicklung, der Förderung von Bildung und Wirtschaft oder bei der zukunftsorientierten Infrastruktur.
Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert für das Gemeinwohl suchen wir Ihre Unterstützung!
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet: Die Corona-Wirtschaftshilfen in Dezernat 34
Dezernat 34 ist für die Vergabe unterschiedlichster Fördermittel für die Bereiche des Wirtschafts- und Arbeitsmarktes sowie der sozialpolitischen Förderung zuständig. Förderungen werden grundsätzlich gewährt, um vielfältige Ziele zu erreichen. So zum Beispiel: Verstärkung der Wirtschaftsstruktur, Wissensförderung, Entwicklung und Umsetzung von Innovationen, Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt in qualitativer und quantitativer Hinsicht, Stärkung der Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Regionen, Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Unternehmen und die Wirtschaftsstruktur des Landes Nordrhein-Westfalens und Begleitung regionalpolitischer Strukturanpassungen.
Das Teildezernat 34.04 Wirtschaftshilfen sucht Unterstützung für die Tätigkeit der Prüfung der Corona-Wirtschaftshilfen sowie deren verwaltungsmäßigen Abwicklung, insbesondere der Abrechnung der initial bewilligten Anträge, und des Rückforderungs- und Zahlungsmanagements im digitalen Fachverfahren.
Ihre Aufgaben:
In Dezernat 34 unterstützen Sie die Corona-Wirtschaftshilfen mit vielseitigen Aufgaben. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Prüfung der Corona-Überbrückungshilfen, der Neustarthilfen und der Soforthilfe einschließlich der Abrechnung. Dazu wird die verwaltungsmäßige Abwicklung über ein digitales Fachverfahren der genannten Hilfen durchgeführt. Auch sind Verwaltungsaufgaben in den außerordentlichen Wirtschaftshilfen und der Soforthilfe zu übernehmen.
Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die:
Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil
Fachlich:
• ein gleichwertiger Abschluss entsprechend des DQR6 in einem der vorgenannten Berufsfelder.
Persönlich:
Vorteilhaft ist außerdem:
eine einschlägige Berufserfahrung,
Berufserfahrung von mindestens einem Jahr nach Abschluss des Studiums, bevorzugt in der öffentlichen Verwaltung.
Ihre Benefits
Soziale Verantwortung und sinnstiftende Tätigkeit
Work-Life-Balance und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
Attraktive Vergütung und ein sicherer Arbeitsplatz
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Weiterbildung und Karriereentwicklung
Starkes Team und attraktives Arbeitsumfeld
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Ihre Bewerbung senden Sie uns direkt über unser Karriereportal Bewerbung.NRW. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument [Vorname-Nachname] mit allen Bewerbungsunterlagen hoch.
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige, über unser Bewerbungsportal eingereichte Bewerbungen im weiteren Auswahlprozess berücksichtigen können.
Bei unvollständigen Unterlagen behalten wir uns die Ablehnung der Bewerbung vor.
Checkliste Bewerbungsunterlagen:
Bewerben Sie sich bis zum 02.04.2025:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534277
Sie wollen noch mehr zur Stelle wissen? Melden Sie sich einfach bei den unten genannten Ansprechpersonen.
Hinweise:
Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen.
Das Auswahlverfahren findet im Rahmen eines strukturierten Interviews statt.
Personen, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis beim Land NRW befunden haben, können gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht berücksichtigt werden.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). *Eine unverbindliche Berechnungsmöglichkeit finden Sie unter https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um das Informationsangebot unserer Behörde oder des Landes NRW handelt.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen.
Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt. Wir setzen auf Vielfalt, lehnen Diskriminierung ab und denken nicht in Kategorien wie etwa Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).
Menschen aller Nationalitäten können in der Landesverwaltung als Tarifbeschäftigte arbeiten. Bewerbungen von Personen aus Drittstaaten sind nur mit gütiger Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit möglich. Dazu behalten wir uns im Bewerbungsprozess die Abfrage vor. Wenden Sie sich bei Fragen zu Bewerbungen ohne deutschen Pass an die Ausländerbehörde Ihres Wohnortes.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns gerne an und besuchen Sie unsere Homepage https://www.bezreg-koeln.nrw.de.
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