In der
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur –
Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
eines Mitarbeitenden (m/w/d) für den Aufgabenbereich
„Informationstechnik in der Anwendungsbetreuung“
im Sachgebiet 1.5 IT-Service/Digitale Fachverfahren/Informationssicherheit 1 unbefristet zu besetzen (Kennziffer AB1.5 IT 2025).
Das Tätigkeitsprofil der Stelle sieht bei der Erfüllung der persönlichen und fachlichen Voraussetzungen sowie der übertragenen Tätigkeiten anhand der Entgeltordnung zum TV-L eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9a TV-L vor. Über die Berücksichtigung von stufenlaufzeitrelevanter Berufserfahrung wird auf individueller Basis entschieden.
Die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW) mit Sitz in Soest ist die zentrale Einrichtung für pädagogische Dienstleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt die Schulen bei ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag, berät und unterstützt das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB) und fördert die gemeinwohlorientierte Weiterbildung in NRW. Mehr zu den Aufgaben der QUA-LiS finden Sie unter www.qua-lis.nrw.de. Der Arbeitsbereich 1 ist für die innere Verwaltung zuständig und aufgeteilt in fünf Sachgebiete (u.a. Personal, Haushalt inkl. Vergabestelle, Innerer Dienst, IT-Service usw.). Hier werden alle administrativen Aufgaben erledigt und die Facharbeitsbereiche serviceorientiert unterstützt.
Das Sachgebiet 1.5 umfasst sowohl die Anwendungs- und Systembetreuung sowie die Betreuung der Webverfahren der QUA-LiS NRW.
Als Anwenderbetreuender sind Sie die erste Anlaufstelle für unsere Nutzenden und unterstützen diese kompetent und lösungsorientiert bei allen technischen Fragen und Herausforderungen im täglichen Umgang mit unseren Systemen.
Zu den Aufgaben gehören schwerpunktmäßig:
Fachliches Anforderungsprofil:
Persönliches Anforderungsprofil:
Wir bieten Ihnen:
Bei der QUA-LiS NRW gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.
Die hier geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen sind von Bewerberinnen und Bewerbern zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Fehlende Nachweise werden nicht nachgefordert. Es gelten die eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind wir an der Bewerbung von entsprechend qualifizierten Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
Wir begrüßen die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nach Maßgabe des SGB IX. Bei Angabe einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung fügen Sie bitte eine Kopie des entsprechenden Nachweises bei.
Kulturelle Vielfalt ist uns in der Landesverwaltung wichtig, daher freuen wir uns ebenfalls über Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer: AB1.5 IT 2025 (ausschließlich im pdf.-Format)
bis zum 06. April 2025 an
personalstelle@qua-lis.nrw.de.
Eine Übersendung kann auch per Post bis zu o.g. Datum (Eingang bei der QUA-LiS NRW) an folgende Adresse erfolgen:
Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)
- Personalstelle -
Paradieser Weg 64
59494 Soest
Sofern Sie Ihre Bewerbung in Papierform versenden, reichen Sie bitte keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Hefter und sonstiges Verpackungsmaterial. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen vernichtet.
Mit der Zusendung der Bewerbung ist gleichzeitig das Einverständnis erteilt, dass vorübergehend die für das Auswahlverfahren erforderlichen Daten gespeichert und verwendet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten gelöscht, sofern Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Dieses Einverständnis kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden; am weiteren Verfahren nehmen Sie dann jedoch nicht mehr teil.