Stellenausschreibung an der HSF NRW - Mitarbeiter/in für die Telefonzentrale (m/w/d)
An der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen (HSF NRW) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle in Teilzeit (50,21%) als Mitarbeiter/in für die Telefonzentrale (m/w/d) im Spätdienst zu besetzen.
Ihre Aufgaben bei uns:
Als Mitarbeiter/in nehmen Sie eingehende Telefonate sicher entgegen und stellen den Kontakt zu den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in der Verwaltung oder den technischen Diensten her.
Ihr Arbeitsplatz befindet sich im historischen Schloss Nordkirchen. Neben der Telefonvermittlung überwachen Sie die Meldeeinrichtungen wie die Brandmeldeanlage.
Besucherinnen und Besuchern der Schlossanlage sowie Studierenden geben Sie auf Nachfrage Auskünfte.
Das erwarten wir von Ihnen:
Sie haben möglichst eine abgeschlossene Ausbildung, gerne im kaufmännischen Bereich.
Sie können sich mündlich und schriftlich gut ausdrücken. Sie mögen den Kontakt zu Menschen und treten freundlich und sicher auf. Auch an stressigen Tagen behalten Sie Ruhe.
Sie besitzen Teamgeist und sind flexibel in Ihrer Arbeitszeit, auch wenn diese grundsätzlich nach einem Schichtplan gestaltet ist.
Grundkenntnisse in Outlook sind Ihnen nicht fremd.
Sie sind bereit, sich in neue Aufgaben einzuarbeiten.
Das bieten wir Ihnen:
Ihre Bewerbung:
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit aussagekräftigen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen, Arbeitszeugnisse, Nachweise über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen, ggf. Angabe der bisherigen Eingruppierungen oder Einreihungen) unter Angabe Ihrer Telefonnummer und Ihrer E-Mail-Adresse bis zum 01.06.2025 ausschließlich in elektronischer Form an die
Hochschule für Finanzen NRW
Personalabteilung
Schloss
59394 Nordkirchen
an bewerbungen-5019@fv.nrw.de.
Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden.
Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich gewünscht. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.