Mitarbeiterin / Mitarbeiter für Geschäftsstellentätigkeiten in der Polizeiwache und administrative Arbeit im Gewahrsam (m/w/d)

Bergheim
Land Nordrhein-Westfalen

Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Informationen zum Job

Stellenausschreibung Nr.: 06/2024

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

eine Mitarbeiterin/ einen Mitarbeiter für Geschäftsstellentätigkeiten in der Polizeiwache und administrative Arbeit im Gewahrsam

(EG 6 TV-L) 
in Teilzeit (50%).

 

Organisatorische Anbindung

  • Unterstellung: Direktion GE, Polizeiwache Nord
  • Dienstort: Bergheim

 

Erforderliche Voraussetzungen

  • abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder in der allgemeinen Verwaltung, wie

  • Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation

  • Bürokaufmann/Bürokauffrau

  • Regierungsbeschäftigter/Regierungsbeschäftigte des öffentlichen Dienstes; wünschenswert mit Berufserfahrung in einschlägigen Tätigkeitsfeldern

  • Führerschein Klasse B

 

Erfolgskritische Aufgaben

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

  • Selbstständige Kontrolle und Nachbestellung von Verbrauchsmaterial (Hygieneartikel, Geschirr, Wechselkleidung)
  • Bestandskontrolle und Veranlassung der Reinigung der Gewahrsamsdecken; Kontrolle und Dokumentation der Zellentemperatur
  • Verwaltung von Fundsachen im Gewahrsam, Sichtkontrollen der Zellen im regelmäßigen Intervall auf Schäden
  • Bestellung von Verpflegung der Insassen auf Anforderung
  • Zuarbeit für das Sachgebiet ZA 3 bei der Überprüfung der Dienstfahrzeuge insbesondere Überprüfen und Auffüllen der Flüssigkeitsbestände von Betriebsmitteln sowie mitgeführten Einsatzmitteln und techn. Geräte auf Vollständigkeit, vorschriftsmäßigen Zustand sowie richtiger Ablageort
  • Veranlassung von Fahrzeugreinigungen
  • Zusammenarbeit mit der Direktion ZA bei der organisatorischen Vorbereitung beim Reifenwechsel (Sommer/Winter) der Fahrzeuge in der PW Nord
  • Veranlassen von Sonderreinigung und Begleitung der Reinigungskontrolle, Organisation und Überwachung von Leerungsintervallen der Datenmüllcontainer unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen
  • Zuarbeit für das Sachgebiet ZA 3 bei der Wartung und Ausgabe von Gerätschaften sowie entsprechende Meldung an ZA 32 (insbesondere Lasergeräte, Alcotestgeräte, HRT, EMS-A)
  • Überwachung und Veranlassung der Überprüfung der Eichung und der Funktionsfähigkeit der Geräte
  • Unterstützung des Sachgebietes ZA 32 bei der organisatorischen Vorbereitung sowie logistische Beteiligung bei der jährlichen Waffenrevision durch die Sicherstellung der Umsetzung interner Regelungen, insbesondere der zeitgerechten Auslage der zu überprüfenden Waffen/Munition
  • Überwachung der MP-Ausstattung der Fahrzeuge/der PW Nord
  • Erstellung und Führung von internen Sonderakten
  • Altakten archivieren
  • Sonstige allgemeine Bürotätigkeiten

 

Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale

Wünschenswert darüber hinaus

  • Berufserfahrung

  • Fähigkeit und Bereitschaft zur eigenständigen und sorgfältigen Aufgabenerledigung

  • Hohe Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit (kann sich in Wort und Schrift verständlich und präzise ausdrücken)

  • Flexibilität

  • Kooperations- und Teamfähigkeit

  • Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft

  • Gute schreibtechnische Fähigkeiten

  • Kenntnisse im Umgang mit MS-Office Produkten (Excel, Word, Outlook)

 

Wir bieten:

  • Flexible Arbeitszeit
  • gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Behördliches Gesundheitsmanagement
  • Fortbildungsmöglichkeiten
  • Jobsicherheit
  • und Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rente.

 

Bewerbungstermin:

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter dem Betreff „Mitarbeiter/-in für Geschäftsstellentätigkeiten in der Polizeiwache Nord“ bis zum 23.05.2024 ausschließlich per E-Mail an die

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis

E-Mail Adresse: Bewerbung.Rhein-Erft-Kreis@polizei.nrw.de

 

Bitte beachten Sie unbedingt Folgendes:

  • Mit der Übersendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich gleichzeitig einverstanden, dass erforderliche Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens vorübergehend gespeichert werden (höchstens 6 Monate)
  • Nur Bewerbungen mit vollständigen Nachweisen (Lebenslauf, Ausbildungsnachweis und falls vorhanden Arbeits- bzw. Schulzeugnisse, Fortbildungsmaßnahmen etc.) können berücksichtigt werden. Ich bitte daher auch den beiliegenden Personalbogen auszufüllen und einzureichen.
  • Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX fügen ihrer Bewerbung bitte einen Nachweis über ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung bei
  • Ihre Bewerbung sollte eine Telefonnummer (Mobil und/oder Festnetz) enthalten, unter der Sie auch kurzfristig zu erreichen sind
  • Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahren entstehen, werden nicht übernommen 

 

Informationsmöglichkeiten:

Für fachliche Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartner

  • Herr EPHK Bellmann, (Leiter der Polizeiwache Nord), 02271/81-2510

für Fragen zum Bewerbungsverfahren

zur Verfügung.

 

Sonstige Hinweise:

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Daher begrüßen wir besonders Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen.

Zudem richtet sich diese Ausschreibung auch ausdrücklich an Menschen mit einer Migrationsgeschichte.

 

Im Auftrag

gez.

Heimbüchel

 

 

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis bei Stellenausschreibungen

Aufgrund Ihrer Bewerbung auf eine Stellenausschreibung der KPB Rhein-Erft-Kreis  werden im erforderlichen Umfang Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet. Im Sinne der Art. 13, 14 EU Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 (EU DSGVO 2016/679) gibt Ihnen die KPB Rhein-Erft-Kreis für die Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten hierzu nachfolgende Informationen:

1. Verantwortlicher

Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Sportparkstraße 14
50126 Bergheim

Telefon: 02271/81-0
Fax: 02271/81-3409
E-Mail: poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragte/r
– persönlich –
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Sportparkstr. 14
50126 Bergheim

Telefon: 02271/81-2212
Fax: 02271/81-3409
E-Mail: dsb.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Gemäß § 18 Abs. 1 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) darf die KPB Rhein-Erft-Kreis Ihre personenbezogenen Daten als Bewerberin oder Bewerber zu einer Stellenausschreibung zur Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten. Mit dem Zusenden Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung verarbeiten dürfen. Wir weisen allerdings ausdrücklich darauf hin, dass ohne Ihre Zustimmung zur Verarbeitung der Daten eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren nicht möglich ist.

Im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung kann es auch erforderlich sein, besondere Kategorien personenbezogener Daten i. S. d. Art. 9 Abs. 1 EU DSGVO 2016/679 (z. B. Gesundheitsdaten) zu verarbeiten.

4. Empfänger und Kategorien von Empfängern

Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich von der KPB Rhein-Erft-Kreis verarbeitet. Dort erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung Ihres Bewerbungsprozesses und des Eignungsverfahrens betraut sind.

5. Daten, die nicht bei Ihnen erhoben werden

Für die Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses ist ggf. die Einsichtnahme in Ihre Personalakte Ihres bisherigen Arbeitgebers erforderlich, welche gemäß § 18 Abs. 1 Satz 3 DSG NRW jedoch nicht ohne Ihre Zustimmung erfolgen kann. Zudem ist bei Neueinstellungen gemäß den Vorgaben des § 18 Abs. 4 DSG NRW eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erforderlich, für die eine Einwilligung Ihrerseits nicht erforderlich ist. Die Daten dürfen hierbei in den Vorgangsverwaltungs- und Informationssystemen der Polizei- und der Verfassungsschutzbehörden verarbeitet werden. Hierzu dürfen Ihre Daten auch an die Verfassungsschutzbehörden übermittelt werden.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten, die vor der Eingehung eines Beschäftigungsverhältnisses erhoben wurden, werden gemäß § 18 Abs. 7 DSG NRW unverzüglich gelöscht, sobald feststeht, dass ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis nicht zustande kommt, es sei denn, dass Sie in die weitere Speicherung eingewilligt haben oder dass Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897) in der jeweils geltenden Fassung abzuwarten sind. Nach Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, wenn diese Daten nicht mehr benötigt werden, es sei denn, dass Rechtsvorschriften der Löschung entgegenstehen.

7. Betroffenenrechte

Nach Maßgabe von Art. 15 EU DSGVO 2016/679 haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten im Rahmen der zu 3. angeführten Zwecke einschließlich eventueller Empfänger und der geplanten Speicherdauer zu erhalten. Sollten nach Ihrer Meinung unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DSGVO 2016/679 ein Recht auf Berichtigung zu. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. (Art. 17, 18 und 21 EU DSGVO 2016/679).

Zudem haben Sie das Recht, sich zu allen Fragen, die sich mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung ergeben, die Datenschutzbeauftragte/den Datenschutzbeauftragten der KPB Rhein-Erft-Kreis zu Rate ziehen. Zudem bleiben Regelungen aus dem Personalvertretungsrecht unberührt.

8. Beschwerderecht

Sie haben weiterhin das Recht, sich bei Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) zu wenden.

Kontaktdaten:

LDI NRW
Kavalleriestr. 2.4
40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 38424-0
Telefax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de

Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Arbeitsort

Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim

Mehr zum Job

Beschäftigungsart Festanstellung
Arbeitszeit Teilzeit
Arbeitsort
Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim