Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) im Bereich Krankenkostenangelegenheiten – am Standort Köln - Dezernat 20 / EG 9a TV-L / ab Antritt auf zwei Jahre befristet

Köln
Land Nordrhein-Westfalen

Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Informationen zum Job

Die Bezirksregierung Köln sucht

eine:n weitere:n Mitarbeiter:in (m/w/d)
im Bereich Krankenkostenangelegenheiten am Standort Köln
(Entgeltgruppe 9a TV-L)


in Dezernat 20 – zum nächstmöglichen Zeitpunkt – ab Antritt auf zwei Jahre befristet


 


Unser Auftrag: Gemeinsam Sinnvolles leisten!

Die Bezirksregierung Köln ist eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Landesbehörde. Sie vertritt viele Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen in den unterschiedlichsten Fachbereichen.


Die über 2000 Mitarbeitenden gestalten gemeinsam die Gegenwart und Zukunft des Regierungsbezirks für dessen 4,5 Millionen Einwohner:innen. Zur Erfüllung der abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeiten mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen wir Ihre Unterstützung.


 


Unser Angebot: Ihre Benefits

  • flexible Arbeitszeiten
  • Teilzeitmöglichkeiten*
  • bis zu 60% Telearbeit (Home Office)
  • bis zu 5 Tage Workation im EU-/EWR-Ausland oder der Schweiz pro Jahr
  • bis zu 30 Urlaubstage
  • betriebliche Zusatzversorgung (VBL)
  • umfangreiche Fortbildungsangebote und Entwicklungsmöglichkeiten
  • betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten

 


Ihr zukünftiges Aufgabengebiet: Die Unterstützung der Verwaltung der Flüchtlingsunterkunft

Dem Dezernat 20 der Bezirksregierung Köln obliegt die bezirksweite Zuständigkeit für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung von Asylsuchenden sowie die Organisation des Betriebs der Unterkünfte (Erstaufnahmeeinrichtungen und zentrale Landesunterkünfte). Es überwacht und kontrolliert die vertragsgerechte Leistungserbringung und Aufgabenwahrnehmung der Betreuungsverbände und Sicherheitsdienstleister und initiiert bei Bedarf Optimierungen.


 


Ihre Aufgaben

Ihre Aufgabengebiete im Dezernat 20 entstammen der Unterstützung der Bearbeitung von Krankenkostenangelegenheiten von Asylsuchenden, die in den Landesunterbringungseinrichtungen im Regierungsbezirk Köln untergebracht sind.


 


Hierbei wirken Sie mit:

  • Prüfung und Buchung eingehender Rechnungen zur Krankenbehandlung (u. a. von Krankenhäusern, Ärzt:innen, Laboren, Apotheken, Hebammen usw.) inkl. Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, ggf. Sachverhaltsklärung, Anlegen von Krankenakten, Prüfungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (insb. §§ 4 und 6 AsylbLG) sowie Abrechnung der Fahrdienste der Betreuungsverbände der Landesunterbringungsunterkünfte,
  • Grundsatzangelegenheiten im Bereich der Krankenkostenabrechnung (Organisation der Besuche der Sanitätsstationen in den Unterbringungseinrichtungen sowie Organisation/Dokumentation der bezirksübergreifenden Arbeitsgemeinschaft Krankenhilfe in der BR Köln).

 


Was Sie mitbringen müssen: Das Anforderungsprofil

Fachlich:

  • abgeschlossene juristisch- oder verwaltungsgeprägte Ausbildung, z.B. Verwaltungs-fachangestellte sowie mindestens zweijährige Berufserfahrung im Ausbildungsberuf 

ODER


  •  abgeschlossene kaufmännische Ausbildung aus einem bürobezogenen Tätigkeitsbereich, z.B. Kaufleute für Büromanagement sowie mindestens zweijährige Berufserfahrung im Ausbildungsberuf.
  •  Ein sicherer Umgang mit MS Office-Anwendungen, insbesondere Excel, ist erforderlich.

 


Persönlich:

  • sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift in der deutschen Sprache,
  • hohe soziale Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit,
  • gute Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Kooperationsfähigkeit,
  • Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten, hohes Maß an Eigeninitiative, Entscheidungskompetenz und Zuverlässigkeit.

 


Von Vorteil sind:

  • Kenntnisse des AsylbLG (insbesondere §§ 4 und 6 AsylbLG)
  • Erfahrung im Bereich Rechnungswesen

 


 


Ihre Bewerbung: Direkt an uns!

Checkliste Bewerbungsunterlagen:


  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Qualifikationsnachweise
  • Arbeitszeugnisse
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis

  


 


Hinweis: Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, sind bei einem Einsatz in einer Flüchtlingsunterbringungseinrichtung verpflichtet, einen Nachweis über einen Masern-Impfschutz zu erbringen. Als Nachweis ist vorzulegen:


  • Impfdokumentation nach § 22 Abs. 1 und 2 IfSG oder
  • ärztliches Zeugnis über vorliegende Immunität oder medizinische Kontraindikation oder
  • Bestätigung einer anderen staatlichen Stelle oder Leitung einer anderen in § 20 Abs. 8 Satz 1 IfSG genannten Einrichtung, dass ein Nachweis nach 1. oder 2. vorgelegen hat

 


 


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Karriereportal BV+. Dort registrieren Sie sich einmalig, geben Ihre Daten ein und laden ein PDF-Dokument [Vorname-Nachname] mit allen Bewerbungsunterlagen hoch.


 


 


Bewerben Sie sich bis zum 18.09.2024: 



https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100533650


 


Sie wollen noch mehr zur Stelle wissen?

Melden Sie sich einfach bei den genannten Ansprechpersonen.


 


Hinweise

Eine Vorauswahl erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es ist vorgesehen, vor der Entscheidung über die Stellenbesetzung Auswahlgespräche zu führen.


Personen, die sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis beim Land NRW befunden haben, können gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht berücksichtigt werden.


Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).


 *Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die tatsächliche wöchentliche Mindeststundenzahl richtet sich nach den dienstlichen Notwendigkeiten der einzelnen Dienststelle.


Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt   berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.


Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen sind erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX oder für Personen, die danach gleichgestellt werden können. Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Gleichstellungsbescheides ist den Bewerbungen beizufügen.


Die Bewerbungen von Personen mit Einwanderungsgeschichte werden begrüßt.


Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um einen entsprechenden Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (www.kmk.org./zab).


 


Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


Benefits

  • Beruf und Familie

  • Gesundheit

  • Vorsorgeleistungen

Arbeitsort

Zeughausstr. 2 - 10, 50667 Köln

Mehr zum Job

Beschäftigungsart Befristete Anstellung
Arbeitszeit Vollzeit, Teilzeit
Arbeitsort
Zeughausstr. 2 - 10, 50667 Köln