Im Finanzamt Remscheid ist zum 01.06.25 oder später unbefristete
Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Bereich des Prüfungsinnendienst
in Teilzeit 0,50 (19 Stunden und 55 Minuten Wochenarbeitszeit) zu besetzen.
Das Tätigkeitsfeld im Bereich des Prüfungsinnendienst umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Der Betriebsprüfungsinnendienst unterstützt die organisatorischen Abläufe der Betriebsprüfungsstelle im Finanzamt.
Die ausgeschriebene Stelle umfasst folgende Aufgaben:
Die Tätigkeit wird ausschließlich im Innendienst ausgeübt.
Bewerberinnen/Bewerber müssen in der Lage sein, das gesamte oben beschriebene Spektrum abzudecken und zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen und den verschiedenen Prüfungsdiensten zu wechseln (Mischarbeitsplatz).
Bewerber/-innen sollten folgende allgemeinen Anforderungen uneingeschränkt erfüllen:
Die Tätigkeit ist der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zugeordnet.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher begrüßt. Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht.
Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für Rückfragen stehen Ihnen im Finanzamt Remscheid Frau Moraczewski (Telefon 02191/961-2507) oder Frau Parusel (02191/961-2462) gerne zur Verfügung.
Ihre Bewerbung versenden Sie bitte bis zum 23.03.2025 mit folgenden Unterlagen:
ausschließlich unter Nutzung des folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534235
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Remscheid ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Remscheid
Wupperstr. 10, 42897 Remscheid
Tel.: 02191, 961-0
E-Mail: Service@FA-5126.fin-nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Remscheid erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Remscheid
c/o Finanzamt Remscheid
Wupperstr. 10, 42897 Remscheid
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA126@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen.
Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines
Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz l Buschstabe a, Artikel 6 Absatz l Buchstabe e
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz l und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz l DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Remscheid (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgäbe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.