Im Finanzamt Münster-Innenstadt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Mitarbeiterstelle (m/w/d) im Büroservice zu besetzen.
Die Aufgaben des Büroservice in den Finanzämtern sind vielschichtig.
Die ausgeschriebene Stelle umfasst folgende Aufgaben:
Folgende Anforderungen werden gestellt:
Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 3 TV-L. Eine weitere Entwicklung ist bei entsprechender Aufgabenübertragung möglich.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen im Finanzamt Münster-Innenstadt Herr Storp (Tel.: 0251/416-2257) gerne zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse haben, bewerben Sie sich bitte bis spätestens zum 30.03.2025 ausschließlich online unter der Nutzung folgenden Links:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100534259
Bitte fügen Sie Ihrer elektronischen Bewerbung folgenden Unterlagen bei:
Bewerbungen per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt!
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Münster-Innenstadt ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Münster-Innenstadt
Anton-Bruchausen-Str. 1
48147 Münster
Tel.: 0251/416-0
E-Mail: Service@FA-5337.fin-nrw.de
https://www.finanzverwaltung.nrw.de
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Münster-Innenstadt erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragter des Finanzamts Münster-Innenstadt
c/o Finanzamt Münster-Innenstadt
Anton-Bruchausen-Str. 1
48147 Münster
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA337@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buschstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landesbeamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Artikel 9 Absatz 2 Buschstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt Münster-Innenstadt (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt. Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte.
Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter www.ldi.nrw.de.