Die Staatskanzlei als Behörde des
Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen
sucht für das Referat Z B 1
(Grundsatzfragen des Verfassungsrechts, Recht der EU, Internationales Recht)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Wege der Abordnung
befristet für drei Jahre
zwei Referentinnen/zwei Referenten (w/m/d).
Was den Arbeitsplatz besonders macht:
Aufgabe der Staatskanzlei ist es, den Regierungschef bei der Umsetzung der politischen Ziele, bei der Koordinierung der Arbeit der Ministerien im Rahmen des Ressortprinzips, bei seinen fachlichen Aufgaben sowie in seiner Funktion als Repräsentant des Landes zu unterstützen.
Die Schwerpunkte Ihrer Arbeit ergeben sich aus den Tätigkeitsschwerpunkten der Landesregierung sowie aus tagesaktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen. In einem spannenden und abwechslungsreichen Arbeitsumfeld ergibt sich für Sie die Chance, an entscheidender Stelle zur positiven Entwicklung Nordrhein-Westfalens beizutragen.
Sitz des Ministerpräsidenten ist das geschichtsträchtige Landeshaus am Rheinufer.
Dem Referat Z B 1 obliegen u.a. die nachstehenden Aufgaben:
Um welche Aufgaben geht es konkret?
Was bringen Sie mit?
Der Arbeitsplatz bietet abwechslungsreiche und unmittelbare Einblicke in das Regierungshandeln ebenso wie in das Zusammenspiel der Verfassungsorgane Landtag und Landesregierung. Voraussetzung für die Arbeit in der Regierungszentrale ist eine hohe Motivation, ein engagierter Arbeitseinsatz und ein entsprechendes Maß an Flexibilität. Die Aufgaben bieten Gelegenheit, ein hohes Maß an Eigeninitiative einzubringen.
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfordert die Befähigung zum Richteramt mit zwei mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossenen juristischen Staatsexamen.
Darüber hinaus sollten Sie über folgende übergreifende Kompetenzen verfügen:
Was wir bieten:
Eine Stellenbesetzung in vollzeitnaher Teilzeit ist möglich.
Hier noch einige rechtliche Rahmenbedingungen und Hinweise:
Unsere Leitlinien im Auswahlverfahren:
Leistung, Befähigung und fachliche Eignung sind ausschlaggebend für die Besetzung.
Als Staatskanzlei ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Gleichstellung von Frau und Mann voranzubringen. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen - und diesen gleichgestellter behinderter Menschen - vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig.
Wie können Sie sich bewerben?
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe des Stichwortes RF Z B 1 bis zum 2. April 2025 an:
bzw. an die
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat I 2
„Personalangelegenheiten“
40190 Düsseldorf.
Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Dr. Stephanie Eggerath (Tel. 0211/837-1462) zur Verfügung.
Für sonstige Rückfragen steht Ihnen aus dem Personalreferat Frau RR´in Petra Reuschenbach (Tel. 0211/837-1661) zur Verfügung.