Informationen zum Job
Das Polizeipräsidium Essen ist mit ca. 2.200 Beschäftigten für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Essen und Mülheim an der Ruhr verantwortlich.
Wir suchen schnellstmöglich eine/n:
„Regierungsbeschäftigte/Regierungsbeschäftigten im ComCenter“ (w/m/d)
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer Wochenarbeitszeit von 19,25 Wochenstunden im Schichtdienst (Früh/Spät/Nacht).
Dies sind schwerpunktmäßig Ihre Aufgaben:
- Bewertung und Steuerung informeller elektronischer Kommunikation sowie Faxnachrichten, inklusive Archivierung
- Entgegennahme und Vermittlung eingehender Anrufe, ggf. Beantwortung dieser
- Vorbereitung und Schaltung von Telefonkonferenzen für das gesamte Polizeipräsidium Essen sowie externer Behörden
- Erteilung von Telefonauskünften nach Prüfung der Auskunftsberechtigung
- Durchführung von Recherchen in polizeilichen Systemen und Erteilung von Auskünften in schriftlicher und mündlicher Form
- Videoüberwachung der Liegenschaft Theodor-Althoff-Straße 4 des Polizeipräsidiums Essen
Diese Voraussetzungen müssen Sie mitbringen:
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Kauffrau/-mann für Büromanagement (einschl. Vorläuferberufe) oder
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r (einschl. Vorläuferberufe) oder
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Industriekauffrau/-mann oder
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Kauffrau/-mann für Dialogmarketing
- Bereitschaft und Eignung zur Arbeit im Wechseldienst (Früh/Spät/Nacht)
Das ist wünschenswert:
- Berufserfahrung in einer Tätigkeit im Telefondienst
- Kenntnisse in Microsoft-Office-Anwendungen
Interesse geweckt?
Für Ihre aussagekräftigte Bewerbung nutzen Sie bitte das Bewerbungsportal:
https://jobs.polizei.nrw/index.php?ac=jobad&code=Zrg4...
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen:
- Anschreiben
- Aktueller Lebenslauf
- Nachweis der geforderten Ausbildung
- Vorhandene Arbeitszeugnisse
- Ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX.
Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.