Bei dem Arbeitsgericht Siegburg ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum 01.06.2025, eine Stelle als Regierungsbeschäftigte/r (m/w/d) zu besetzen.
Bereit für einen Neustart? Diese Herausforderungen erwarten Sie:
Als Regierungsbeschäftigte/ Regierungsbeschäftigter in einer Serviceeinheit unterstützen Sie das Arbeitsgericht Siegburg in der Büroorganisation und Verwaltung der elektronischen Prozessakten. Dank Ihnen läuft es rund im Büroalltag der Geschäftsstellen. Sie nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben in ganzheitlicher Arbeitsweise wahr. Sie arbeiten gesamtverantwortlich im Team und sorgen selbstständig für eine effiziente Erledigung Ihrer Aufgaben. Zu Ihren Tätigkeiten zählen unter anderem:
Sind Sie bereit? Ihre Qualifikationen auf einen Blick:
Grundvoraussetzungen:
Weitere Anforderungen:
Legen Sie los! Ihre Perspektive bei uns:
Die Einstellung erfolgt gemäß § 14 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz mit Sachgrund (Elternzeitvertretung) befristet.
Das Gehalt wird entsprechend der Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gezahlt (Entgelttabelle einsehbar unter: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/anlage_b_tv-l_ab_01.02.2025.pdf)
Wir als Arbeitgeber
Arbeiten bei der Justiz.NRW bedeutet Arbeiten mit Sinn. Bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes sorgen rund 40.000 Menschen dafür, dass Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Recht kommen und der Rechtsfrieden in der Gesellschaft gewahrt wird. Wir bieten vielfältige Tätigkeitsfelder und Karrieremöglichkeiten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren außerdem von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
Als eines von 30 Arbeitsgerichten in NRW ist das Arbeitsgericht Siegburg Teil der Fachgerichtsbarkeit und bearbeitet beispielsweise Kündigungsschutzklagen oder Klagen auf Zahlung von Arbeitsvergütung. Es ist zuständig für das Gebiet der Städte und Gemeinden Siegburg, Honnef, Eitorf, Hennef (Sieg), Königswinter, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf, Windeck, Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Waldbröl, Wiehl und Wipperfürth. Derzeit sind bei dem Arbeitsgericht Siegburg 15 Bedienstete tätig, die Hand in Hand zusammenarbeiten. Wir bieten Ihnen ein modernes Arbeitsumfeld und die Möglichkeit, teilweise die Tätigkeit von zu Hause aus zu verrichten. Wegen unserer fußläufigen Reichweite zum Siegburg Bahnhof sind wir mit dem ÖPNV gut erreichbar. Bei Bedarf stehen aber auch Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Weitere Informationen über uns finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.arbg-siegburg.nrw.de.
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Wir unterstützen außerdem Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches IX.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung - und den Kontakt mit Ihnen!
Richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Abschlusszeugnis der Berufsausbildung und Arbeitszeugnissen unter Angabe Ihres möglichen Eintrittsdatums für die Stellenbesetzung bitte bis zum 21.04.2025
per E-Mail an: verwaltung@arbg-siegburg.nrw.de
oder schriftlich an:
Der Direktor des Arbeitsgerichts Siegburg
Neue Poststraße 16
53721 Siegburg
Die Bewerbungsgespräche werden voraussichtlich Ende April/ Anfang Mai 2025 stattfinden.