Informationen zum Job
Die Stelle:
- Als Richterin / Richter entscheiden Sie nicht nur über den Ausgang eines Verfahrens, sondern über die Schicksale von Menschen. Im Namen des Volkes sprechen Sie Recht und bleiben dabei objektiv und unvoreingenommen. So sorgen Sie maßgeblich für die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens.
- Bei Ihrer täglichen Arbeit sind Sie unabhängig, nur dem Gesetz verpflichtet und unterliegen keinen Weisungen; Sie arbeiten interessen- und mandatsunabhängig.
- Sie prüfen Sachverhalte aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen, lösen Konflikte und treffen sachgerechte Entscheidungen. Dabei wirken Sie vermittelnd auf die Beteiligten einer Auseinandersetzung ein und unterbreiten Vorschläge für eine einvernehmliche Lösung.
Ihre Qualifikationen:
- Volljuristin / Volljurist; mit vorzugsweise - aber nicht zwingend - Prädikatsexamen in der zweiten juristischen Staatsprüfung (mind. 7,76 Punkte im 2. Staatsexamen)
- ein besonderer Bezug zum Arbeitsrecht
- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes
- absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Ihre Perspektiven:
- Sie werden zunächst in ein Richterverhältnis auf Probe berufen und arbeiten bei einem Arbeitsgericht innerhalb des Landesarbeitsgerichtsbezirks Düsseldorf. Während Ihrer Probezeit sollen Sie möglichst breit gefächerte Erfahrungen sammeln und werden daher auch in verschiedenen Arbeitsgerichten des Bezirks eingesetzt. Unterstützung erfahren Sie durch ein umfangreiches Fortbildungsangebot zu allgemeinen und fachspezifischen Themen. Nach der Probezeit, die zumeist drei Jahre dauert, erfolgt Ihre Ernennung zur Richterin / zum Richter auf Lebenszeit.
- Ihr Berufseinstieg erfolgt in der Besoldungsgruppe R 1 der Landesbesoldungsordnung R zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW). Als Richterin / Richter unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern genießen stattdessen die Vorzüge der Beamtenversorgung und der Beihilfeberechtigung.
- Ihnen stehen vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen, z. B. Beförderungen zur Direktorin / zum Direktor eines Arbeitsgerichts, zur Vorsitzenden Richterin / zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht als auch in der Justizverwaltung
- Ebenso haben Sie die Möglichkeit, an oberste Bundesgerichte und Ministerien abgeordnet oder an europäische und internationale Institutionen zugewiesen zu werden.
- Übernehmen Sie auf Wunsch auch gerne Aufgaben in der Aus- und Fortbildung, z. B. als Dozentin / Dozent in der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 08.01.2025 an: Die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21 in 40227 Düsseldorf.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und den bei der Bewerbung einzureichenden Unterlagen finden Sie unter www.lag-duesseldorf.nrw.de im Bereich "Das Gericht/Richterinnen-Richter auf Probe"